Informationen rund um die gesundheitlichen Anforderungen für Fahrzeuglenkende.
Telefonzeiten
Die Telefonzeiten der Medizinischen Kontrolle sind von Dienstag bis Donnerstag, von 09:00–11:30 Uhr und von 14:00–15:30 Uhr.
Akteneinsicht
Akteneinsicht ist nur mit vorgängig gebuchtem Termin möglich. Für andere Anliegen kontaktieren Sie uns bitte schriftlich per E-Mail oder telefonisch während unserer Telefonzeiten.
Einreichung Dokumente und Gesuche
Unterlagen wie z. B. Verzichtserklärungen inklusive Führerausweis, Gesuche zur Abgabe einer Parkkarte oder Führerausweise zur Löschung bzw. Eintragung von Auflagen können Sie in einem verschlossenen Briefumschlag im SVSA-Briefkasten beim Haupteingang im Erdgeschoss, Schermenweg 5 in Bern einwerfen oder uns per Post zusenden.
- Verkehrsmedizinische KontrolleHier finden Sie Informationen zur medizinischen Kontrolle.
- BEmedkoMit BEmedko, können uns Ärzte die Resultate von verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen von Senioren und Berufschauffeuren elektronisch übermitteln.
- Brillenpflicht eintragen oder löschenDie Brillen- oder Kontaktlinsenpflicht wird im Führerausweis eingetragen und kann auch wieder gelöscht werden.
- Fahren mit einer BehinderungBeim Eintreten einer körperlichen Behinderung müssen wir prüfen, unter welchen Umständen Sie ein Fahrzeug lenken können.
- Parkkarte für gehbehinderte Personen und FahrdiensteInformieren Sie sich über die Parkkarte für gehbehinderte Personen oder für Behindertenfahrdienste.
- Steuerbefreiung bei InvaliditätSteuerbefreiung bei Invalidität des Fahrzeughalters oder eines Haushaltmitgliedes