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Fahren mit einer Behinderung

Beim Eintreten einer körperlichen Behinderung müssen wir prüfen, unter welchen Umständen Sie ein Fahrzeug lenken können.

Eintreten einer körperlichen Behinderung

Wenn Sie als Inhaber/in eines Führerausweises mit einer körperlichen Behinderung konfrontiert sind, senden Sie uns das ärztliche Zeugnis bei Körperbehinderung, ausgefüllt durch einen anerkannten Arzt / eine anerkannte Ärztin der Stufe 3. Einen passenden Arzt oder eine passende Ärztin finden Sie im Internet auf www.medtraffic.ch

Ärztliches Zeugnis bei Körperbehinderung

Nach Prüfung des ärztlichen Zeugnisses erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Danach werden Sie durch das zuständige Verkehrsprüfzentrum zur Vereinbarung eines Termins für eine technische Eignungsabklärung kontaktiert. Bitte beachten Sie, dass die direkte Kontaktaufnahme nur erfolgen kann, wenn Sie uns mit dem ärztlichen Zeugnis mitteilen, unter welcher Telefonnummer Sie tagsüber erreichbar sind.

Anlässlich der technischen Eignungsabklärung prüfen wir je nach Ausgangslage Kraft, Beweglichkeit, Zielsicherheit und Reaktionsvermögen. Gestützt auf die Testergebnisse wird festgelegt, welche Bedingungen für ein sicheres Führen eines Motorfahrzeuges erforderlich sind bzw. welche Anpassungen Sie gegebenenfalls am Motorfahrzeug vornehmen müssen.

Bitte nehmen Sie in Ihrem eigenen Interesse keine Anpassungen vor Abschluss der Abklärung vor und treffen Sie keine Entscheide über Neuanschaffungen, bevor Ihnen die Ergebnisse der Abklärung schriftlich bestätigt wurden.

Parkkarten für gehbehinderte Personen

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Parkkarte beantragen können.

  • Parkkarte für gehbehinderte Personen

Zeichen für Fahrzeuge von Gehbehinderten oder Gehörlosen

Wenn Sie gehbehindert oder gehörlos sind, dürfen Sie Ihr Fahrzeug vorn und hinten mit dem entsprechenden Kennzeichen versehen. Dieses muss verdeckt oder entfernt werden, wenn eine Person ohne die Einschränkung das Fahrzeug lenkt. Die Kennzeichen erhalten Sie im Handel oder bei Verbänden.

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