Parkkarte für gehbehinderte Personen oder Institutionen. Informationen zum Gebrauch der Karten. So beantragen Sie eine Parkkarte.
Benützung der Parkkarte
Grundsätzliche Hinweise
Die Parkkarte wird kostenlos auf eine Person oder auf eine Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für Selbstfahrten gehbehinderter Personen oder während der Dauer des Transports und der Begleitung derselben.
Die Parkkarte berechtigt, Fahrzeuge auf Parkplätzen mit Parkzeitbeschränkung zeitlich unbeschränkt zu parkieren. Die Erhebung von Parkgebühren richtet sich nach den örtlichen Vorschriften.
Gehbehinderte Personen: Wie Sie erstmalig eine Parkkarte beantragen können
Schritt1
Lassen Sie sich Ihre Gehbehinderung von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt auf unserem Formular bescheinigen und beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite:
Ärztlicher Bericht zur Mobilitätsbehinderung
Ärztliche Bescheinigungen, die nicht auf dem standardisierten Formular eingereicht werden, können wir leider nicht berücksichtigen.
Schritt2
Füllen Sie das Gesuch zur Abgabe einer Parkkarte aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie ein aktuelles Passfoto hinzu.
Schritt3
Wenn Sie einen gültigen Führerausweis besitzen, senden Sie sämtliche Unterlagen an:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Wenn Sie keinen Führerausweis besitzen, reichen Sie sämtliche Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Die Gemeindebehörde überprüft Ihre Personalien und leitet uns die Unterlagen weiter.
Sie können uns Ihre Gesuchsunterlagen, zusammen mit einer Kopie des Niederlassungsausweises, auch per Post direkt zustellen (das Bestätigen der Personalien durch die Gemeinde ist dabei nicht nötig).
Schritt4
Sofern Ihr Antrag gutgeheissen werden kann, stellen wir Ihnen Ihre Parkkarte per Post zu.
Gehbehinderte Personen: So erneuern Sie Ihre Parkkarte
Um die Parkkarte rechtzeitig zu erneuern, senden Sie uns das ausgefüllte Gesuch um Erneuerung einer Parkkarte einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Karte ein. Wir behalten uns vor, Ihre Gehbehinderung von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt auf unserem Formular bescheinigen zu lassen.
Fahrdienste: Wie Sie erstmalig eine Parkkarte beantragen können
Für jedes einzelne Fahrzeug, das zum Transport von gehbehinderten Personen eingesetzt werden soll, ist eine Parkkarte zu beantragen.
Fahrdienste: Erneuerung der Parkkarte
Reichen Sie dazu den ausgefüllten Antrag ein.