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Parkkarte für gehbehinderte Personen und Fahrdienste

Parkkarte für gehbehinderte Personen oder Institutionen. Informationen zum Gebrauch der Karten. So beantragen Sie eine Parkkarte.

Benützung der Parkkarte

Grundsätzliche Hinweise

Die Parkkarte wird kostenlos auf eine Person oder auf eine Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für Selbstfahrten gehbehinderter Personen oder während der Dauer des Transports und der Begleitung derselben.

Die Parkkarte berechtigt, Fahrzeuge auf Parkplätzen mit Parkzeitbeschränkung zeitlich unbeschränkt zu parkieren.  Die Erhebung von Parkgebühren richtet sich nach den örtlichen Vorschriften.

  • Weiterführende Informationen zur Parkkarte (Informationen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter, asa)

Gehbehinderte Personen: Wie Sie erstmalig eine Parkkarte beantragen können

Schritt
1

Lassen Sie sich Ihre Gehbehinderung von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt auf unserem Formular bescheinigen und beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite:

Ärztlicher Bericht zur Mobilitätsbehinderung

Ärztliche Bescheinigungen, die nicht auf dem standardisierten Formular eingereicht werden, können wir leider nicht berücksichtigen.

Schritt
2

Füllen Sie das Gesuch zur Abgabe einer Parkkarte aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie ein aktuelles Passfoto hinzu.

Gesuch um Abgabe einer Parkkarte

Schritt
3

Wenn Sie einen gültigen Führerausweis besitzen, senden Sie sämtliche Unterlagen an:

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Wenn Sie keinen Führerausweis besitzen, reichen Sie sämtliche Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Die Gemeindebehörde überprüft Ihre Personalien und leitet uns die Unterlagen weiter.
Sie können uns Ihre Gesuchsunterlagen, zusammen mit einer Kopie des Niederlassungsausweises, auch per Post direkt zustellen (das Bestätigen der Personalien durch die Gemeinde ist dabei nicht nötig).

Schritt
4

Sofern Ihr Antrag gutgeheissen werden kann, stellen wir Ihnen Ihre Parkkarte per Post zu.

Gehbehinderte Personen: So erneuern Sie Ihre Parkkarte

Um die Parkkarte rechtzeitig zu erneuern, senden Sie uns das ausgefüllte Gesuch um Erneuerung einer Parkkarte einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Karte ein. Wir behalten uns vor, Ihre Gehbehinderung von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt auf unserem Formular bescheinigen zu lassen.

Fahrdienste: Wie Sie erstmalig eine Parkkarte beantragen können

Für jedes einzelne Fahrzeug, das zum Transport von gehbehinderten Personen eingesetzt werden soll, ist eine Parkkarte zu beantragen. 

Fahrdienste: Erneuerung der Parkkarte

Reichen Sie dazu den ausgefüllten Antrag ein.

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