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Änderungen am Fahrzeug

Abändern und Umbauen von Fahrzeugen

Änderungen und Umbauten, sogenannte Mutationen am Fahrzeug müssen Sie uns sofort melden. Wir prüfen dann die am Fahrzeug vorgenommenen Änderungen. 

Die geänderten Fahrzeuge müssen grundsätzlich den Bestimmungen entsprechen, welche zur Zeit der 1. Inverkehrsetzung gültig waren. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.

Damit Sie ihre Mutationen am Fahrzeug legal auf der Straße nutzen können, unterstützt Sie die asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) mit verschiedenen Merkblättern und den Richtlinien 2a für Motorwagen/Anhänger und 2b für Motorräder.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Mutationen an Fahrzeugen.

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Ihre Frage nicht in den Informationen beantwortet wird oder Sie zusätzliche Erklärungen brauchen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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