Für eine persönliche Vorsprache (Akteneinsicht) bitten wir Sie, einen Termin mindestens 72 Stunden im Voraus zu buchen. Alle Vorsprachen am Schalter erfordern eine vorherige Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass Termine ausschliesslich online gebucht werden können.
Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, diesen zu verschieben oder zu stornieren. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
Bitte bringen Sie zur Identifikation ein amtliches Ausweisdokument (Pass, ID oder Führerausweis) mit. Zudem sind die von uns zugesandten Unterlagen (Korrespondenz und/oder Formulare) am Termin vorzulegen.
Die Abgabe des Führerausweises kann nur per Post erfolgen (Einschreiben).
Für folgende Anliegen kann kein Termin gebucht werden:
- Abgabe oder Hinterlegung von Ausweisen aufgrund einer Entzugsverfügung: Diese sind ausschliesslich per Einschreiben einzusenden.
- Auszüge aus dem IVZ-Register: Diese können online über Gesuch um einen Auszug aus dem IVZ beantragt werden.
Die Telefon- und Schalteröffnungszeiten der Administrativmassnahmen und Medizinischen Kontrolle sind von Dienstag bis Donnerstag, von 09:00–11:30 Uhr und von 14:00–15:30 Uhr.