Hier finden Sie als Ärztin und Arzt Antworten auf häufige Fragen rund um BEmedko - die Plattform zur Übermittlung der Resultate von verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen.
Ja, es besteht die Möglichkeit das ärztliche Zeugnis unter dem Button «Zwischenspeichern» abzuspeichern und später zu ergänzen/abzuschliessen.
Falls das Zeugnis «zwischengespeichert» wurde und demnach im Status «pendent» ist, kann dieses jederzeit abgeändert werden. Sobald ein Zeugnis jedoch abgeschlossen wurde, können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Allfällige Korrekturen / Änderungen sind anschliessend schriftlich per Post oder E-Mail einzureichen.
Die Meldung einer eingegangen Rückfrage erscheint neben dem abgeschlossenen Zeugnis und kann dort direkt im Textfeld beantwortet werden.
Ja, Sie können Dokumente im PDF- und Wordformat als Anhang mitsenden unter «Dokumente, Arztzeugnis Anhänge».
Freitexte sind bei den verkehrsmedizinischen Erkrankungen, bei den Auflagen sowie bei der Begründung von negativen Ergebnissen möglich. Weitergehende Informationen können auch mittels Word- oder PDF-Anhang mitgesendet werden.
Liegt eine Erkrankung vor, welche eine Verkehrsrelevanz aufweist, sind zum Erhalt der Fahreignung in der Regel Auflagen erforderlich. Aus diesem Grund ist nach der Eingabe einer verkehrsrelevanten Erkrankung zwingend auch die Eingabe von Auflagen (Ziffer 3) oder aber eines verkürzten Kontrollabstandes (Ziffer 4) erforderlich. Auflagen machen nur Sinn, wenn deren Einhaltung durch die zuständige Behörde auch kontrolliert wird. Zu diesem Zweck werden die Auflagen in der Regel mit einer kostenpflichtigen Verfügung durch die Behörden angeordnet (Eintrag der Auflage des Tragens einer Sehhilfe ausgenommen).
Auflagen werden unter Ziffer 3 «Auflagen» eingetragen. Regelmässige fachärztliche Verlaufskontrollen können unter «regelmässige ärztliche Kontrolle bei Spezialärztin/Spezialarzt» eingegeben werden, unter Angabe in welcher Frist das fachärztliche Zeugnis an die Behörde gerichtet werden soll (vgl. Beispiel für jährliche augenärztliche Kontrolluntersuchungen).
jährliche augenärztliche Kontrolle
Weiter können Sie die gängigsten Auflagen aus der Auswahlliste wählen. Individuelle Eingaben können zudem unter «Andere Auflagen» eingetragen werden.
Es empfiehlt sich, unter Ziffer 3 «Auflagen» eine kurze Frist (ca. bis drei Monate) für die Meldung des Resultats an die kantonale Behörde anzugeben.
Wie oben erläutert, ist dies in der Regel nicht vorgesehen. Liegt aber nach Ihrer Beurteilung eine verkehrsrelevante Erkrankung vor, bei welcher zum Erhalt der Fahreignung keine Auflagen erforderlich erscheinen, muss diese Einschätzung nachvollziehbar begründet werden. Kurze Begründungen können Sie über die Freitexteingabe «Andere Auflage» einfügen. Umfangreichere Begründungen können Sie im Format PDF oder Word mitsenden. In diesem Fall muss aber über die Freitexteingabe darauf verwiesen werden (z.B. keine Auflagen erforderlich, vgl. Beilage).
Bitte erfassen Sie die dazu zugrundeliegende verkehrsmedizinisch relevante Erkrankung (z.B. kognitive Defizite), um die Kontrollabstände anschliessend verkürzen zu können. Alternativ kann im Freitextfeld eine individuelle Begründung aufgeführt werden.
Pendente Fälle können in BEmedko nicht gelöscht, sondern nur abgeschlossen werden. Es gibt jedoch Fallkonstellationen, bei welchen keine Untersuchungsresultate vorliegen, z.B. wenn ein Proband in der Zwischenzeit auf den Führerausweis verzichtet und die Untersuchung nicht mehr (vollständig) durchgeführt wird. Solche Fälle können abgeschlossen werden indem Sie «keine relevanten Erkrankungen» sowie unter Schlussfolgerungen «nicht erfüllt» anwählen. Bitte geben Sie dabei im Freitextfeld den Grund bzw. den Sachverhalt zwecks Nachvollziehbarkeit kurz an, im genannten Beispiel mit «Proband verzichtet auf den Führerausweis». Danach müssen Sie das Arztzeugnis noch abschliessen und der Fall erscheint nicht mehr als pendent.
Falls eine Störung trotz Neustart weiterhin auftritt, kann eine entsprechende Fehlermeldung per E-Mail an mko.svsa@be.ch oder via Telefon 031 635 86 35 gemacht werden. Wir werden die Abklärungen so rasch wie möglich tätigen, diese können aber einige Zeit in Anspruch nehmen.
Richten Sie Ihre Frage per E-Mail an mko.svsa@be.ch oder via Telefon 031 635 86 35.