Logo Kanton Bern / Canton de BerneStrassenverkehr & Schifffahrt

Verkehrsmedizinische Kontrolle

Verschiedene Führerausweis-Inhaberinnen und -Inhaber müssen sich ärztlich kontrollieren lassen. Wenn einer der hier aufgelisteten Umstände auf Sie zutrifft, müssen Sie sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen:

Sie sind 75 Jahre alt oder älter:

Sie müssen alle zwei Jahre zur medizinischen Kontrolle bei einer Ärztin oder einem Arzt der Stufe 1. Auf  www.medtraffic.ch finden Sie eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt.

Sie haben:

  • einen Führerausweis der Kategorien C, C1, D, D1
  • eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (121/122)
  • einen höheren Schiffsführer-Ausweis
  • oder bewerben sich für einer dieser Ausweise.

Ihre medizinische Kontrolle findet alle fünf Jahre statt, ab dem 50. Altersjahr alle drei Jahre. Sie wird von einer Ärztin oder einem Arzt mindestens der Stufe 2 durchgeführt. Auf www.medtraffic.ch finden Sie eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt.

Automatische Einladung

Sie werden automatisch zu den regelmässigen Untersuchungen eingeladen. Unsere Kommunikation mit den Ärztinnen bzw. Ärzten verläuft elektronisch. Bringen Sie zur Untersuchung das Einladungsschreiben mit, die Arztpraxis benötigt den aufgedruckten Zugangscode, damit sie die Daten aus Ihrer Untersuchung an uns übermitteln kann. Bemühen Sie sich bitte rechtzeitig um einen Untersuchungstermin. Fristverlängerungen können im Sinne der Verkehrssicherheit nicht erteilt werden.

Mehr zum Thema

  • www.medtraffic.ch

  • Login Portal BEmedko

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