Die technischen Anforderungen und die Kategorisierung der Motorfahrräder (Töffli und E-Bikes) werden angepasst. Zudem wird auch die Bedeutung der Signale «Fahrrad» und «Motorfahrrad» erweitert. Beides ist seit dem 01.07.2025 gültig.
Mit dieser Revision passt der Bundesrat die technischen Anforderungen und die Kategorisierung bei E-Bikes an. So kann das Potenzial von E-Bikes als Familienfahrzeug und für den Güterverkehr weiter verbessert werden. Dazu wird neu die Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder geschaffen. Diese Fahrzeuge dürfen ein Gesamtgewicht von 450 kg aufweisen und können, wie Motorfahrräder, gruppenweise geprüft werden. Dies bedeutet eine administrative Erleichterung. Bisher waren solche Fahrzeuge als Kleinmotorräder zugelassen.
Das Symbol «Fahrrad» gilt für Fahrräder und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern (schnelle und langsame E-Bikes, E-Trottinette bis max. 20 km/h etc.).
Das Symbol «Motorfahrrad» umfasst wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas (schnelle Motorfahrräder) sowie die neu geschaffene Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder». Verkehrsflächen, die mit einem Fahrverbot für Motorfahrräder signalisiert sind, dürfen mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden, neu auch nicht mit abgestelltem Motor.
Vorschriften des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zu Trendfahrzeugen