Auf dieser Seite lernen Sie Fahrzeugarten von Elektrofahrrädern und Trendfahrzeugen zu unterscheiden.
Je nach Fahrzeugart müssen Sie Ihr Motorfahrrad, Elektrofahrrad oder Trendfahrzeug bei uns anmelden, bevor Sie es auf der Strasse benützen dürfen.
Elektrofahrräder
Bei den E-Bikes unterscheiden wir zwischen langsamen (Tretunterstützung bis 25 km/h) und schnellen (Tretunterstützung bis 45 km/h) Elektrofahrrädern.
Trendfahrzeuge / fahrzeugähnliche Geräte (fäg)
Unter Trendfahrzeuge verstehen wir Fahrzeuge wie Segways, Fahrradtaxis oder Elektrorollstühle. Die wichtigsten Vorschriften für solche Elektrofahrzeuge finden Sie in der nachfolgenden Zusammenstellung:
Vorschriften des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zu Trendfahrzeugen