Bei einem Verlust oder Diebstahl Ihres Fahrzeugausweises stellen wir das Dokument neu für Sie aus.
Hinweise
Die Inhaberin oder der Inhaber eines Ausweisduplikates ist verpflichtet, das Duplikat unaufgefordert zurückzugeben, sobald das Original wieder aufgefunden wird.
Seit dem 01.02.2021 muss bei einem Verlust des Fahrzeugausweises für ein Motorfahrrad mit ausserkantonalem Kontrollschild das Fahrzeug bei einem unserer Verkehrsprüfzentren geprüft werden. Diese Regelung ist gestützt auf die Art. 93 Abs. 2 Verkehrszulassungsverordnung (VZV)
Gebühren
Leistung / Produkt | per Post | am Schalter |
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Tagesbewilligung für 24 Stunden (inkl. Haftpflichtversicherung) | CHF 6.50 | CHF 6.50 |
Kontrollmarke / Vignette | CHF 20.- | CHF 20.- |
Kollektiv-Haftpflichtversicherung (jährlich) |
CHF 12.- | CHF 12.- |
Ausstellen eines Ersatz-Ausweises für Ihr Motorfahrrad |
CHF 30.- | CHF 30.- |