Wenn Sie ein gebrauchtes Motorfahrrad kaufen, müssen Sie uns den Wechsel der Halterin bzw. des Halters melden. Wir ändern die Angaben im Fahrzeugausweis und übertragen sowohl das Nummernschild als auch die Kontrollmarke.
So melden Sie Ihr Occasion-Mofa an
Schritt1
Die Verkäuferin oder der Verkäufer Ihres Motorfahrrads übergibt Ihnen dessen Fahrzeugausweis im Original.
Schritt2
Wenn Sie selber bereits ein Motorfahrrad besessen haben und in Zukunft das neu gekaufte Fahrzeug verwenden, legen Sie bitte auch Ihren bisherigen Fahrzeugausweis im Original zu ihrem alten Mofa für uns bei.
Schritt3
Fügen Sie den Dokumenten ein ausgefülltes Formular «Motorfahrrad-Geschäfte» bei und kreuzen Sie darauf die Option «Halterwechsel» an.
Formular «Mofa / E-Bike»
Schritt4
Senden Sie alle Dokumente an die folgende Adresse:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verarbeitung - Mofa
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Schritt5
Sie erhalten den neuen Fahrzeugausweis von uns retour. Dabei werden das Nummernschild und die Kontrollmarke auf Sie als neue Halterin oder neuen Halter übertragen.
Schritt6
Die Kontrollmarke bzw. Vignette müssen Sie jährlich erneuern. Falls die beim Kauf übernommene Marke nicht mehr gültig ist, besorgen Sie eine neue bei einer unserer Geschäftsstellen.
Sie können auch direkt beim Halterwechsel mit dem Formular «Mofa / E-Bike» eine neue Vignette bestellen.
Gebühren
Leistung / Produkt | per Post | am Schalter |
---|---|---|
Neues Nummernschild | CHF 10.- | CHF 10.- |
Kontrollmarke / Vignette | CHF 20.- | CHF 20.- |
Kollektiv-Haftpflichtversicherung (jährlich) |
CHF 12.- | CHF 12.- |
Fahrzeugausweis ausstellen für Halterwechsel |
CHF 30.- | CHF 30.- |