Zahlungsvereinbarung
Sie haben eine Rechnung oder einen Mahnbeleg erhalten, dann prüfen Sie mit der Referenznummer und Nummer der Rechnung, ob eine Fristverlängerung oder Ratenzahlung möglich ist. Beantragen Sie diese bequem online:
Rückerstattung Guthaben
Sie haben eine Gutschriftsanzeige erhalten, dann melden Sie mit der Referenznummer und Nummer der Gutschrift eine Zahlungsverbindung für die Rückerstattung. Für die Rückzahlung muss der registrierte Name auf dem Konto mit dem Namen auf der Gutschriftsanzeige übereinstimmen:
Rechnungen und Mahnungen
Für unsere Dienstleistungen erhalten Sie eine Rechnung, welche Sie innerhalb von 30 Tagen bezahlen.
Für Rechnungen, welche nicht innerhalb der Frist bezahlt weren, erhalten Sie eine Mahnung. Im Mahnverlauf fallen zusätzliche Kosten an. Falls Sie eine Rechnung verloren haben, eine Kopie benötigen oder wissen möchten, welche Forderungen noch offen sind, wenden Sie sich bitte per Kontaktformular bei uns.
eBill - Ihre Rechnung digital empfangen
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Fahrzeugsteuer künftig als E-Rechnung zu erhalten – einfach und direkt über Ihr E-Banking oder E-Finance. Die Anmeldung erfolgt in Ihrem E-Banking unter der Rubrik eBill (Rechnungssteller). In der Liste der Rechnungssteller finden Sie uns unter «Strassenverkehrsamt Kanton Bern» oder «Office de la circulation Berne».