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Fahrzeugsteuer berechnen

Für angemeldete Strassenfahrzeuge ist eine Steuer zu entrichten. Die Steuererträge werden unter anderem für Bau, Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen eingesetzt.

Die Steuer bemisst sich nach der Zulassungsdauer in Tagen und dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges gemäss Fahrzeugausweis. Die Normalsteuer für die ersten 1'000 kg beträgt 240 Franken. Für jede weitere Tonne ermässigt sich die Steuer um 14 Prozent des vorangehenden Steuersatzes.

Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis

1 Eine Vergünstigung aufgrund der Energieeffizienz wird ab dem Zeitpunkt der 1. Inverkehrsetzung für das laufende und die drei folgenden Jahre gewährt.

Berechnung der Motorfahrzeugsteuer

  • Ganze Steuer:
    Personenwagen, Lieferwagen, leichte Motorwagen, Kleinbusse, Lastwagen, Gesellschaftswagen, Motorräder, Kleinmotorräder, Sattelschlepper, gewerbliche Traktoren
  • Halbe Steuer:
    Sachentransportanhänger, Personentransportanhänger, Wohnanhänger, Sportgeräteanhänger.
    Bei Anhängern, deren Gesamtgewicht 3'500 kg übersteigt, wird die Normalsteuer generell mit 3'500 kg berechnet, was einer Steuer von CHF 350.15 entspricht.
  • Viertel Steuer:
    Motorkarren, gewerbliche Motoreinachser
  • Achtel Steuer:
    landwirtschaftliche Motorfahrzeuge, Arbeitskarren, Arbeitsanhänger, Arbeitsmaschinen, Anhänger an Arbeitsmaschinen, Schaustelleranhänger
  • Steuerfrei:
    landwirtschaftliche Motoreinachser und landwirtschaftliche Anhänger.

Vergünstigung für umweltschonende Personenwagen

Personenwagen der Energieeffizienzkategorien A und B profitieren ab 1. Inverkehrsetzung von einer Vergünstigung auf die Normalsteuer für das laufende und die drei folgenden Jahre:

  • Energieeffizienzkategorie A: 40 %
  • Energieeffizienzkategorie B: 20 %

Weitere Aspekte der Fahrzeuge, wie Antriebsarten (z.B. Hybrid), CO2-Mindestwerte oder andere Treibstoffarten (Gas, Wasserstoff usw.), werden bei der Besteuerung der Personenwagen nicht berücksichtigt.

Berechnungsbeispiel Personenwagen

  • Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis: 2'300 kg
  • Anzahl Tage der Zulassung: 365 Tage
  • Energieeffizienzkategorie: B
Berechnungsbeispiel
Bezeichnung
Preis
Normalsteuer für 1'000 kg CHF 240.00
Normalsteuer für die nächsten 1'000 kg CHF 206.40
Normalsteuer für 300 kg (300 x 0.1775) CHF 53.25
Total Normalsteuer CHF 499.65
20% Vergünstigung für EE-Kat. B CHF -99.95
Effektive Steuer mit 20 % Vergünstigung CHF 399.70

Elektrofahrzeuge

Die Normalsteuer pro Jahr für Fahrzeuge mit rein elektrischem Batterieantrieb beträgt für die ersten 1'000 kg 0.12 Franken je Kilogramm. Für jede weitere Tonne ermässigt sich diese Steuer um 14 Prozent des vorangehenden Steuersatzes.

Vergünstigung für Elektrofahrzeuge

Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Batterieantrieb profitieren ab 1. Inverkehrsetzung von einer Vergünstigung von 60 % auf der Normalsteuer für das laufende und die drei folgenden Jahre.

Wechselkontrollschilder

Bei Fahrzeugen mit Wechselkontrollschildern ist für die Steuerberechnung das Fahrzeug mit der höheren Steuer massgeblich.

Bezug der Steuer

Die Fahrzeugsteuer wird jährlich im Januar oder beim Anmelden eines Fahrzeugs in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen. Gegen eine zusätzliche Gebühr, kann die Steuer auch halbjährlich bezahlt werden. Nach erfolglosem Mahnen werden Fahrzeugausweis und Nummernschilder gebührenpflichtig entzogen.

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass allein die tatsächlich veranlagten Steuern massgebend sind und dass sich aufgrund von Rundungsdifferenzen Abweichungen zu den hier berechneten Werten ergeben können.

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