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Registrierung von Massnahmen bei Regelverstössen

Die Bezeichnung IVZ steht für das eidgenössische Informationssystem Verkehrszulassung. Polizei und Zoll haben zur Überprüfung der Fahrberechtigung jederzeit Zugriff auf die dafür notwendigen Daten dieses Registers.

Was wird registriert?

Im IVZ werden alle verfügten Massnahmen wegen Verstössen gegen die Verkehrsregeln gespeichert:

  • Verwarnung
  • Verweigerung und Entzug von Lernfahr-, Führer- oder Fahrlehrerausweis
  • Fahrverbote
  • Aberkennung des ausländischen Führerausweises
  • verkehrspsychologische und medizinische Untersuchungen
  • neue Führerprüfungen
  • Verkehrsunterrichtskurse
  • Annullierung Führerausweis auf Probe
  • etc.

Im IVZ wird zudem der Vollstreckungszeitpunkt (Beginn und Ende der Massnahme) eingetragen, beispielsweise ein laufender Ausweisentzug. So kann die Polizei nachvollziehen, wenn Sie trotz abgegebenem Führerausweis ein Fahrzeug fahren.

Wann werden die Daten gelöscht?

Die Sperrung der Fahrberechtigung wird im IVZ aufgehoben, sobald die Massnahme nicht mehr wirksam ist, zum Beispiel wenn Sie Ihren Führerausweis von uns zurück erhalten haben und wieder fahren dürfen.

Die verfügten Massnahmen bleiben jedoch im IVZ wie folgt eingetragen:

Bis 10 Jahre nach Ablauf oder Aufhebung der Massnahme

  • Verweigerung und Entzug von Lernfahr-, Führer- oder Fahrlehrerausweis
  • Fahrverbot
  • Annullierung des Führerausweises auf Probe

Bis 5 Jahre nach Eintreten der Rechtskraft

  • Verwarnung und andere Massnahmen

Nach Ablauf der aufgeführten Fristen werden die registrierten Daten automatisch gelöscht. Ausnahme: Wenn Sie jedoch in der Zwischenzeit einen weiteren Verstoss begangen haben, werden die Einträge erst dann gelöscht, wenn die Frist der letzten verfügten Massnahme abgelaufen ist.

Auszug aus dem IVZ-Register beantragen

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