Den Führerausweis auf Probe (befristeter Führerausweis) gibt es nur bei den Kategorien A, A35kW (Motorräder) und B (Personenwagen). Das Ablaufdatum ist auf dem Führerausweis unter dem Punkt 4b vermerkt. Sie müssen innerhalb der ersten zwölf Monate der Probezeit die obligatorische Weiterausbildung besuchen. Ansonsten könnten Sie mit einer Busse von bis zu CHF 300.00 belangt werden. Somit empfehlen wir eine frühzeitige Planung der Weiterausbildung.