Um die obligatorische Weiterausbildung nach Ablauf des Führerausweises auf Probe (das Ablaufdatum ist unter Punkt 4b auf dem Führerausweis ersichtlich) besuchen zu können, benötigen Sie eine Tagesfahrbewilligung.
Hinweis: Nach Ablauf der ersten zwölf Monate der Probezeit bis zum Ablauf des Führerausweis auf Probe (Punkt 4b im Führerausweis) kann die Weiterausbildung ohne Tagesfahrbewilligung absolviert werden.
Melden Sie sich für die Weiterausbildung an und stellen Sie uns anschliessend den Antrag für die Tagesfahrbewilligung bequem online zu. Benutzen Sie dafür den nachfolgenden E-Service.
Damit Sie eine Tagesfahrbewilligung beantragen können, benötigen Sie Ihre Führerausweisnummer (siehe Punkt 5).
Wir bitten Sie, den Antrag spätestens einen Tag vor dem Kurs einzureichen. Die Tagesfahrbewilligung werden Sie anschliessend per E-Mail erhalten. Damit der definitive Führerausweis ausgestellt werden kann, muss uns die Teilnahmebestätigung per E-Mail zugestellt werden.
Wichtig: Sie sind erst wieder fahrberechtigt, wenn Sie den definitiven Führerausweis erhalten haben.