Möchten Sie die Leistungsbeschränkung der Kategorie A aufheben lassen, so müssen Sie das folgende Formular ausfüllen uns mit dem originalen Führerausweis einsenden.
Gesuch um Aufhebung der Leistungsbeschränkung der Kategorie A
Wichtig: Wurde die altrechtliche Kategorie A1 (blauer Führerausweis) umgewandelt in die Kategorie A 35kW, so kann keine Aufhebung der Leistungsbeschränkung 35kW vorgenommen werden. Es muss eine praktische Führerprüfung der Kategorie A absolviert werden.
Wurde die praktische Führerprüfung A 35kW bis am 30.06.2021 bestanden, sind Sie auch zukünftig berechtigt, nach zwei Jahren klagloser Fahrpraxis die Leistungsbeschränkung 35kW ohne praktische Prüfung aufzuheben.
Wurde die praktische Führerprüfung A 35kW nach dem 30.06.2021 absolviert, so kann die Aufhebung der Leistungsbeschränkung 35kW nicht vorgenommen werden. Es muss eine praktische Führerprüfung der Kategorie A absolviert werden.
Wer den Führerausweis der Kategorie A beschränkt auf 25kW besitzt und ab dem 1. April 2016 ein Motorrad mit einer Motorleistung bis zu 35kW lenken möchte, muss, um eine mögliche Ordnungsbusse zu vermeiden, einen neuen Führerausweis mit der entsprechenden Anpassung beantragen. Füllen Sie hierzu das folgende Formular aus und senden Sie dieses mit dem originalen Führerausweis ein.
Anpassung der Leistungsbeschränkung der Kategorie A von 25kW auf 35kW
Füllen Sie das Gesuchsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie ein aktuelles, farbiges Passfoto hinzu. Senden Sie anschliessend das Formular und den originalen Führerausweis ein.