Möchten Sie die Leistungsbeschränkung der Kategorie A aufheben lassen, so müssen Sie das folgende Formular ausfüllen uns mit dem originalen Führerausweis einsenden.
Gesuch um Aufhebung der Leistungsbeschränkung der Kategorie A
Wichtig: Wurde die altrechtliche Kategorie A1 (blauer Führerausweis) umgewandelt in die Kategorie A 35kW, so kann keine Aufhebung der Leistungsbeschränkung 35kW vorgenommen werden. Es muss eine praktische Führerprüfung der Kategorie A absolviert werden.
Wurde die praktische Führerprüfung A 35kW bis am 30.06.2021 bestanden, sind Sie auch zukünftig berechtigt, nach zwei Jahren klagloser Fahrpraxis die Leistungsbeschränkung 35kW ohne praktische Prüfung aufzuheben.
Wurde die praktische Führerprüfung A 35kW nach dem 30.06.2021 absolviert, so kann die Aufhebung der Leistungsbeschränkung 35kW nicht vorgenommen werden. Es muss eine praktische Führerprüfung der Kategorie A absolviert werden.