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Ich muss meinen Führerausweis abgeben, was tun?

Wenn Sie Ihren Führerausweis abgeben müssen, wird dieser bei uns hinterlegt. Einige Tage, bevor die Dauer des Ausweisentzugs abläuft, senden wir Ihnen die Fahrbewilligung mit A-Post. 

Es gibt verschiedene Arten, wie Ihr Führerausweis entzogen werden kann:

Die Polizei hat den Ausweis abgenommen

Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, kann die Polizei Ihren Führerausweis abnehmen. Gründe dafür sind zum Beispiel Angetrunkenheit, andere Fahrunfähigkeit oder ein grober Verstoss gegen die Verkehrsregeln.

Ab der Führerausweisabnahme dürfen Sie keine Fahrzeuge mehr fahren. Der abgenommene Führerausweis wird an das Amt übermittelt, das Ihnen entweder den Führerausweis vorläufig wieder aushändigt oder den vorsorglichen Entzug des Führerausweises verfügt.

Sobald wir die polizeilichen Akten erhalten haben, prüfen wir den Sachverhalt.  Anschliesseend entscheiden über das weitere Vorgehen und informieren Sie schriftlich

  • Verfahren und Gebühren

Sie hinterlegen Ihren Führerausweis bei uns

Sie erhalten von uns eine Verfügung mit dem Entscheid zum Ausweis-Entzug.

In der Verfügung finden Sie die Frist, in der Sie Ihren Führerausweis bei uns abgeben können. Die Frist beträgt in der Regel drei Monate; in dieser Zeit können Sie den Ausweis jederzeit abgeben.

Der Ausweis-Entzug beginnt am Datum des Poststempels oder beim Zeitpunkt der Ausweisabgabe am Schalter. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie für die ganze Zeit des Ausweis-Entzugs kein Motorfahrzeug fahren (mögliche Ausnahmen sind auf dem Entscheid ersichtlich).

Vorsorglicher Ausweisentzug / Entzug auf unbestimmte Zeit

Wenn Sie Ihren Führerausweis für eine unbefristete Dauer oder vorsorglich abgeben müssen, beginnt der Entzug spätestens dann, wenn Sie die Verfügung von uns erhalten. 

Berechnen der Entzugsdauer

Wir berechnen die Dauer eines Ausweis-Entzuges in ganzen Monaten. Wenn Sie Ihren Führerausweis zum Beispiel am 15. eines Monats bei uns hinterlegen, dürfen Sie ab dem 15. des Monats wieder fahren, in dem die Dauer abläuft.

Die Dauer des verfügten Ausweis-Entzugs ist grundsätzlich nicht verkürzbar. Das Aufteilen oder Umwandeln in eine Geldzahlung oder eine andere Massnahme wie zum Beispiel gemeinnützige Arbeit ist nicht möglich. Wir dürfen auch keine Bewilligungen zum Lenken von Motorfahrzeugen für die Arbeitszeit erteilen.

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