Logo Kanton Bern / Canton de BerneStrassenverkehr & Schifffahrt

Selbstabnahme

Prüfberechtigte Personen mit einer Bewilligung zur Selbstabnahme, können Einzelprüfungen von neuen, typengenehmigten leichten Fahrzeugen bis 3,5 t vor der erstmaligen Zulassung durchführen.

In der Richtlinie 13 der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) finden Sie die Voraussetzungen für Ihren Betrieb und die Anforderungen an die prüfberechtigte Person.

Wenn Sie Ihren Betrieb oder eine zusätzliche Person zum Kurs anmelden wollen, füllen Sie das Antragsformular für die Selbstabnahme vollständig aus.

Senden Sie dieses zusammen mit den folgenden Unterlagen an das Strassenverkehrsamt des Kantons Bern:

  • Bestätigung vom Importeur;
  • Kopie Fähigkeitszeugnis;
  • Kopie Führerausweis.

Mehr zum Thema

  • Richtlinie 13 der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa)

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