Betriebe mit einer gültigen Bewilligung «Befreiung von der Vorführpflicht» dürfen neue leichte Fahrzeuge und Anhängerkupplungen prüfen. Das geschulte Personal in diesen Betrieben füllt das Formular 13.20A oder die Prüfbestätigung für Anhängerkupplungen aus.
Betriebe mit einer gültigen Bewilligung «Bewilligung für die Prüfung von Anhängerkupplungen» dürfen nur die Anhängerkupplungen prüfen. Das geschulte Personal in diesen Betrieben füllt die Prüfbestätigung für Anhängerkupplungen aus.
In den Richtlinien 13a und 13b der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) finden Sie die Voraussetzungen für Ihren Betrieb und die Anforderungen an die prüfberechtigte Person.
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