Logo Kanton Bern / Canton de BerneStrassenverkehr & Schifffahrt

Fahrzeug exportieren

Fahrzeuge die ins Ausland exportiert werden, müssen betriebssicher sein und werden provisorisch angemeldet. Mit der Anmeldung erhalten Sie spezielle Nummernschilder und einen zeitlich befristeten Fahrzeugausweis.

Versicherungsprämien Export

Sie müssen die Prämie für die Kollektivhaftpflichtversicherung am Schalter bezahlen, bevor Sie das Fahrzeug ins Ausland überführen.

Versicherungsprämien Export
Zeitpunkt der Zulassung Prämie
Bei einer Zulassung vom 1. bis 15. Tag eines Monats CHF 40.-
Bei einer Zulassung ab dem 16. bis zum letzten Tag eines Monats CHF 25.-
Bei einer Zulassung innerhalb der letzten 4 Tage des laufenden Monats sowie für den ganzen kommenden Monat CHF 55.-

Gebühren

Gebühren Fahrzeugexport
Leistung / Produkt am Schalter
Fahrzeugausweis
CHF 55.-
Nummernschilder: Schilderpaar
CHF 95.-
Nummernschilder: Einzelschild
CHF 60.-
Bearbeitungsgebühr für Exportfahrzeuge CHF 90.-

Steuern

Zusätzlich zu den Gebühren, müssen Sie für das provisorisch angemeldete Fahrzeug Steuern bezahlen. Die Fahrzeugsteuern werden im Kanton Bern nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und nach der Anzahl der Zulassungstage berechnet. Basis für die Berechnung bildet das Gewicht gemäss Fahrzeugausweis.

Wenn Ihr Fahrzeug schwerer als 3'500 kg ist, erheben wir die Schwerverkehrsabgabe pauschal (PSVA) aufgrund der Fahrzeugart und der Anzahl Tage, die das Fahrzeug in der Schweiz bleibt.

  • Fahrzeugsteuer berechnen

  • Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA)

  • Provisorische Immatrikulation

  • Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

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