Fahrzeuge die ins Ausland exportiert werden, müssen betriebssicher sein und werden provisorisch angemeldet. Mit der Anmeldung erhalten Sie spezielle Nummernschilder und einen zeitlich befristeten Fahrzeugausweis.
Änderung bei Export-Nummernschildern ab 1. Oktober 2024
Im Kanton Bern erhalten Sie neu nur noch ein Export-Nummernschild, wenn im Fahrzeugausweis im Feld 15 «BE» (Kanton Bern) vor der Nummer steht.
Ist im Feld 15 ein anderer Kanton (SO, TI, AG, etc.) aufgeführt, muss mittels Kaufvertrag belegt werden, dass das Fahrzeug von einem Händler aus dem Kanton Bern erworben wurde.
Versicherungsprämien Export
Sie müssen die Prämie für die Kollektivhaftpflichtversicherung am Schalter bezahlen, bevor Sie das Fahrzeug ins Ausland überführen.
Zeitpunkt der Zulassung | Prämie |
---|---|
Bei einer Zulassung vom 1. bis 15. Tag eines Monats | CHF 40.- |
Bei einer Zulassung ab dem 16. bis zum letzten Tag eines Monats | CHF 25.- |
Bei einer Zulassung innerhalb der letzten 4 Tage des laufenden Monats sowie für den ganzen kommenden Monat | CHF 55.- |
Gebühren
Leistung / Produkt | am Schalter |
---|---|
Fahrzeugausweis |
CHF 55.- |
Nummernschilder: Schilderpaar |
CHF 95.- |
Nummernschilder: Einzelschild |
CHF 60.- |
Bearbeitungsgebühr für Exportfahrzeuge | CHF 90.- |
Steuern
Zusätzlich zu den Gebühren, müssen Sie für das provisorisch angemeldete Fahrzeug Steuern bezahlen. Die Fahrzeugsteuern werden im Kanton Bern nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs und nach der Anzahl der Zulassungstage berechnet. Basis für die Berechnung bildet das Gewicht gemäss Fahrzeugausweis.
Wenn Ihr Fahrzeug schwerer als 3'500 kg ist, erheben wir die Schwerverkehrsabgabe pauschal (PSVA) aufgrund der Fahrzeugart und der Anzahl Tage, die das Fahrzeug in der Schweiz bleibt.