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Aus dem Kanton Bern wegziehen

Wenn Sie aus dem Kanton Bern wegziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse der zuständigen Zulassungsbehörde innert 14 Tagen melden.

Zuständig für das Einlösen eines Fahrzeugs in der Schweiz ist der Standortkanton. Wird der Standort eines Fahrzeugs in einen anderen Kanton verlegt, so sind innerhalb von 14 Tagen neue Nummernschilder und ein neuer Fahrzeugausweis einzuholen. Als Standort gilt der Ort, an dem das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird.
Beim Wegziehen aus dem Kanton Bern, müssen die bisher angemeldeten Fahrzeuge im neuen Standortkanton eingelöst werden. Die bernischen Nummernschilder müssen entweder uns oder der zuständigen Behörde des neuen Standortkantons zurückgegeben werden. Bereits bezahlte und noch nicht verfallene Verkehrssteuern werden rückerstattet; massgebend für die Abrechnung ist der Tag, an dem die Nummernschilder bei uns eintreffen.

Wegzug ins Ausland

Die bernischen Nummernschilder müssen uns zurückgegeben werden. Sie können auch bei einer ausländischen Zulassungsbehörde oder einer Schweiz. Botschaft / Konsulat abgegeben werden. In diesem Fall benötigen wir eine amtliche Bestätigung, aus der hervorgeht, was mit den Schildern passiert ist.

Umzug nach Italien

Wenn Sie Ihr Fahrzeug in Italien anmelden wollen, müssen Sie sich vorgängig bei der italienischen Behörde über die administrativen Anforderungen erkundigen. Auf Ihren Wunsch hin, visieren wir an unserem Hauptsitz in Bern Ihren annullierten Fahrzeugausweis. Danach können Sie diesen bei der bernischen Staatskanzlei beglaubigen lassen.

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