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Schiffsmotor eintragen oder wechseln

Schiffsmotoren sind ein Bestandteil der Schiffszulassung und müssen im Schiffsausweis eingetragen sein. Es können mehrere Motoren pro Schiff oder ein Motor auf mehrere Schiffe eingetragen werden.

Bevor Sie sich einen neuen Motor anschaffen, klären Sie bitte die maximal zulässige Antriebsleistung Ihres Schiffes ab. Diese darf nicht überschritten werden.

  • Handelt es sich bei Ihrem Schiff um ein Sportboot (dies erkennen Sie am Eintrag Sportboot im Schiffsausweis und/oder das Schiff wurde nach der EU-Sportboot-Richtlinie gebaut), richtet sich die maximale Antriebsleistung nach den Angaben des Herstellers. Dies entnehmen Sie dem Handbuch und der Konformitätserklärung des Schiffes.

  • Handelt es sich bei Ihrem Schiff um ein Vergnügungsschiff, wird die maximale Antriebsleistung berechnet. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.

So lassen Sie einen Schiffsmotor eintragen

Schritt
1

Ist Ihr Schiff neu motorisiert oder hat eine Segelfläche über 15 m2, ist es versicherungspflichtig. Verlangen Sie von Ihrer Versicherung einen Nachweis für Ihre Haftpflichtversicherung. Dieser wird uns elektronisch übermittelt.

Versicherungsnachweis bestellen

Schritt
2

Senden Sie uns den Schiffsausweis im Original mit den notwendigen Unterlagen für den Motor. Teilen Sie uns mit, welcher Motor allenfalls gelöscht werden soll.

Notwendige Dokumente für das Eintragen oder Wechseln eines Schiffsmotors

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Schritt
3

Hat der neue Motor eine Antriebsleistung von mehr als 40 Kilowatt, ist eine Geräuschmessung notwendig. Sie erhalten von uns automatisch ein Aufgebot.

Schritt
4

Vergessen Sie nicht, uns Änderungen am Motor mitzuteilen. Senden Sie uns den Schiffsausweis mit einer entsprechenden Notiz.

Schritt
5

Wir senden Ihnen den neuen Schiffsausweis per Post zu.

Alle 2-Takt Motoren welche die Abgasgrenzwerte der EG- Richtlinie 2003/44/EG für 4-Takt Motoren nicht erfüllen, können nicht zugelassen werden.

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