Logo Kanton Bern / Canton de BerneStrassenverkehr & Schifffahrt

Allgemeine Informationen zur Schifffahrt

Folgend finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Schifffahrt.

Informationen zur An- und Abmeldung

Diese Schiffe brauchen Sie nicht anzumelden:

Informationen zur Schiffsanmeldung
Schiffsart Tragen gut sichtbar Name und Adresse des Eigentümers Dürfen nur innerhalb der inneren Uferzone von 150 Meter verkehren
Eidgenössisch konzessionierte Schiffe (Kursschiffe)    
Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter, Stehpaddler (SUP) und Drachensegelbretter x  
Schiffe, die kürzer sind als 250 cm x x
Strandboote und dergleichen x x
Vergnügungs- und Badegeräte x x

Notwendige Dokumente für das Eintragen oder Wechseln eines Schiffsmotors

Dokumente zum Schiffsmotor
  Verbrennungsmotor Elektromotor
Neuer Motor
  • Konformitätserklärung nach EU-Sportboot-Richtlinie
  • Original Import- und Abgasbestätigung
  • Original Abgaswartungsdokument
  • Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (bei Aussenbordmotoren)
  • Handbuch mit technischen Angaben oder Herstellerinformationen (CE-Kennzeichnung, Marke, Typ, Seriennummer und Leistung in Kilowatt oder Watt)
Gebrauchter Motor

Motor aus der Schweiz:

  • Kopie des bisherigen schweizerischen Schiffsausweises
  • Original Abgaswartungsdokument

Motor aus der Schweiz:

  • Kopie des bisherigen schweizerischen Schiffsausweises
 

Motor aus dem Ausland:

  • siehe neuer Verbrennungsmotor

Motor aus dem Ausland:

  • siehe neuer Elektromotor

In der Schifffahrt kennen wir folgende Ausweiskategorien

Ausweiskategorien Schifffahrt
Kategorie Bezeichnung Mindestalter
A
Schiffe mit Maschinenantrieb, soweit sie nicht unter die Kategorie B und C fallen
18 Jahre
B Fahrgastschiffe

21 Jahre

C Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe und Schlepper

20 Jahre

D Segelschiffe 14 Jahre
E Schiffe besonderer Bauart 20 Jahre
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