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Nautische Veranstaltungen

Wenn Sie einen Anlass auf bernischen Gewässern planen, der zu einer Ansammlung von Schiffen oder zur Behinderung der Schifffahrt führen kann, brauchen Sie von uns eine Bewilligung.

Beispiele von bewilligungspflichtigen nautischen Veranstaltungen sind Regatten, Schwimmveranstaltungen, Flossfahrten, Schwimmbar, Wasserski-Events.

Bewilligungen werden nur erteilt, wenn:

  • keine wesentliche Beeinträchtigung der Schifffahrt, des Wassers, der Fischerei oder der Umwelt
    zu erwarten ist.
  • die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.

So erhalten Sie eine Bewilligung

Schritt
1

Erstellen Sie ein Konzept über die geplante(n) Veranstaltung(en) mit folgenden, für die Veranstaltung relevanten Punkte:
• Beschreibung der Aktivität
• Durchführungs-Ort(e), -Datum / -Daten, -Zeit(en) und -Dauer
• Kartenausschnitt(e)
• Streckenplan/-pläne
• Sicherheitsdispositiv
• Konstruktionspläne (bei Flossbau und -fahrten)

Schritt
2

Holen Sie alle erforderlichen Unterlagen/Stellungnahmen der massgebenden Stellen je nach Veranstaltungsart ein.
Erforderliche Unterlagen für nautische Veranstaltung

Schritt
3

Erfassen Sie alle Angaben und laden Sie die entsprechenden Dokumente hoch.
Gesuch zum Erlangen einer nautischen Bewilligung (Online)

Schritt
4

Ihre Unterlagen werden nachdem Sie diese online eingereicht haben, von uns geprüft. Ist alles vollständig und in Ordnung, erhalten Sie innert wenigen Tagen die entsprechende nautische Be-willigung per Post zugestellt.

Wichtige Hinweise:
Die erwähnten Angaben und Unterlagen müssen vollständig, mindestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin, bei uns eintreffen. Unvollständige Unterlagen werden zurückgewiesen

Für verspätet eingereichte Unterlagen (bis 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin) wird zusätzlich ein Unkostenbeitrag von CHF 100.– in Rechnung gestellt. Kürzer als 10 Tage CHF 200.–.

Bei zu kurzfristig eingereichten Unterlagen oder Überschneidung mit einem anderen Anlass, kann die Durchführung verweigert/abgelehnt werden.

Laut Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen Art. 2 und 4 dürfen an hohen Feiertagen keine Veranstaltungen durchgeführt werden. Es sind dies: Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Eidgenössi-scher Dank-, Buss- und Bettag und Weihnachten.


Für Taxifahrten, gewerbsmässiger Personentransport usw. ist das kantonale Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination zuständig.

Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination

Gebühren

 

Dienstleistung   online / Post
Grundgebühr (beinhaltet zwei Veranstaltungstage)   CHF 200.-
pro weiterer Tag   CHF 50.-
maximal   CHF 750.-
Saisonbewilligung für z.B. River-Rafting, Schlauch- oder Flossfahrten   CHF 400.-
Kurzfristiges Einreichen der vollständigen  Gesuchsunterlagen
weniger als vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin
  CHF 100.-
Kurzfristiges Einreichen der vollständigen Gesuchsunterlagen
weniger als zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin
  CHF 200.-
Verschieben einer Veranstaltung bzw. Bewilligen eines neuen Veranstaltungstermins   CHF 70.-
Erweitern einer Bewilligung   CHF 70.-
  • Sportliche Veranstaltungen an Land

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