Veranstaltungen oder Wettkämpfe sind bewilligungspflichtig, wenn öffentliche Strassen betroffen sind. Darunter fallen auch Feld- und Waldwege. Motor- oder radsportliche Veranstaltungen sind selbst dann bewilligungspflichtig, wenn diese ausserhalb öffentlicher Strassen stattfinden.
Hinweise
Ab sofort können Sie Bewilligungen für sportliche Veranstaltungen bequem online beantragen.
Wichtig: Ab Frühjahr 2026 sind nur noch Online-Anträge möglich. Bis dahin können Sie Ihre Gesuche noch mit unserem PDF-Formular einreichen.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen, die Sie für Ihr Gesuch zur Durchführung einer sportlichen Veranstaltung benötigen. Achten Sie bitte darauf, Ihr Gesuch mit den notwendigen Unterlagen rechtzeitig einzugeben:
- Einreichungsfrist drei (3) Monate für Veranstaltungen im Wald, in Waldreservaten, innerhalb Gewässerschutzzonen (Motorsport), Grossanlässe
- Einreichungsfrist ein (1) Monat für alle übrigen Veranstaltungen
Zu spät eingereichte Gesuche können durch uns oder einer der Fachstellen ohne weitere Begründung abgelehnt oder mit einer zusätzlichen Gebühr verrechnet werden.
Die Gebühr für die Bewilligung richtet sich nach Art und Bedeutung der Veranstaltung. Hinzu kommen allfällige Gebühren der Fachstellen für die Mitberichte.
Online Gesuch
Das Online-Formular muss vollständig ausgefüllt und die benötigten Dokumente hochgeladen werden. Unvollständige, unklare oder nicht der Wahrheit entsprechende Gesuche werden nicht bearbeitet, zur Nachbearbeitung zurückgewiesen oder abgelehnt.
Notwendige Unterlagen
Haben Sie alle notwendigen Gesuchsunterlagen bereit?
Situations-/Streckenplan
Bitte achten Sie darauf, dass der Situations-/Streckenplan in guter Qualität, aus aktuellem Kartenmaterial (mindestens im Massstab 1 : 25’000), mit Eintrag der Veranstaltungsinformationen und der Gewässerschutzzonen eingereicht werden muss. Die Strecke und das Veranstaltungsgelände sind so anzulegen, dass keine ökologischen Ausgleichsflächen oder Gewässerschutzzonen beeinträchtigt werden.
Nebst den Veranstaltungsdaten und organisatorischen Informationen, sind Angaben zu den Koordinaten und Parzellen sowie Naturschutzgebieten erforderlich.
Unterlagen im Geoportal des Kantons Bern:
- Landwirtschaftliche Kulturen (ökologische Ausgleichsflächen)
- Gewässerschutzkarte (Gewässerschutzzonen)
- Basiskarte (Koordinaten und Parzellen)
- Naturschutzkarte (Naturschutzgebiete)
Versicherung und Zustimmungen
Motorsportliche Veranstaltungen mit Renncharakter sind versicherungspflichtig. Dies gilt auch, wenn Fahrzeuge verwendet werden, die nicht zum Verkehr zugelassen sind. Der Versicherungsnachweis (sogenannte graue Karte) ist mit dem Gesuch hochzuladen oder uns spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung zuzustellen.
Sie sind selber dafür verantwortlich, die betroffenen Gemeinden und Privateigentümer über die Veranstaltung zu informieren und die nötigen Bewilligungen einzuholen. Die schriftlichen Zustimmungserklärungen werden vorausgesetzt und können jederzeit einverlangt werden.
Veranstaltungen im Wald, auf Waldstrassen und im Gelände
Das Befahren von Wald und Waldstrassen mit Motorfahrzeugen ist grundsätzlich verboten. Das Veranstaltungsgelände und die Strecke dürfen nicht in unmittelbarer Nähe der Waldränder angelegt werden; die zuständige Waldabteilung legt den einzuhaltenden Abstand fest. Die schriftliche Bewilligung der besonders betroffenen Waldeigentümer ist mit dem Gesuch einzureichen.
Veranstaltungen im Wald und Gelände innerhalb der Fortpflanzungszeit wildlebender Vögel und Säugetiere von April bis Mitte Juli werden durch das Jagdinspektorat grundsätzlich nicht bewilligt. Es kann Ausnahmebewilligungen erteilen, wenn die Rücksicht auf Fauna und Flora es zulässt. Diese ist mit dem Gesuch einzureichen. Es wird empfohlen, sich in jedem Fall vorgängig mit dem zuständigen Wildhüter in Kontakt zu setzen.
Allgemeine Hinweise
- Die fachliche Beurteilung der Sicherheitsmassnahmen und Verkehrsposten erfolgt durch die Kantonpolizei Bern.
- Permanente Trainingspisten werden nicht bewilligt. Für die Erstellung einer permanenten Trainingspiste ist in einem ersten Schritt die betroffene Gemeinde zuständig.
- Für motorsportliche Veranstaltungen in geschlossenen oder überdachten Räumen benötigt es nur die schriftliche Bewilligung der betroffenen Gemeinde.
Online Gesuch
Das Online-Formular muss vollständig ausgefüllt und die benötigten Dokumente hochgeladen werden. Unvollständige, unklare oder nicht der Wahrheit entsprechende Gesuche werden nicht bearbeitet, zur Nachbearbeitung zurückgewiesen oder abgelehnt.
Notwendige Unterlagen
Haben Sie alle notwendigen Gesuchsunterlagen bereit?
Situations-/Streckenplan
Bitte achten Sie darauf, dass der Streckenplan mit Eintrag der Veranstaltungsinformation in guter Qualität aus aktuellem Kartenmaterial eingereicht werden muss:
- 1 : 25’000 für regionale Anlässe, Radquer-Rennen, Mountainbike-Rennen sowie Veranstaltungen im Wald
- 1 : 50'000 für interkantonale Strassenrennen
Nebst den Veranstaltungsdaten und organisatorischen Informationen, sind Angaben zu Naturschutzgebieten und Waldreservaten erforderlich.
Unterlagen in den Geoportalen des Kantons Bern und des Bundes:
- Naturschutzkarte (Naturschutzgebiete)
- Karte Waldreservate
Versicherung und Zustimmungen
Radsportliche Veranstaltungen mit Renn- oder Wettbewerbscharakter (bspw. Zeitmessungen, Ranglisten u. dgl.) sind versicherungspflichtig. Der Versicherungsnachweis (sogenannte graue Karte) ist mit dem Gesuch hochzuladen oder uns spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung zuzustellen.
Sie sind selber dafür verantwortlich die betroffenen Gemeinden und Privateigentümer über die Veranstaltung zu informieren und die nötigen Bewilligungen einzuholen. Die schriftlichen Zustimmungserklärungen werden vorausgesetzt und können jederzeit einverlangt werden.
Veranstaltungen im Wald, auf Waldstrassen und im Gelände
Radfahren im Wald abseits von Wegen oder besonders bezeichneten Pisten ist verboten. Das Befahren von Waldstrassen mit motorisierten Fahrzeugen ist nur für die Organisation gestattet. Werden am Veranstaltungstag Sicherheits-, Voraus- oder Schlussfahrzeuge eingesetzt, muss dies im Gesuch ausdrücklich erwähnt und detailliert begründet werden. Für Veranstaltungen im Wald ist die schriftliche Bewilligung der besonders betroffenen Waldeigentümer mit dem Gesuch einzureichen.
Veranstaltungen im Wald und Gelände innerhalb der Fortpflanzungszeit wildlebender Vögel und Säugetiere von April bis Mitte Juli werden durch das Jagdinspektorat grundsätzlich nicht bewilligt. Es kann Ausnahmebewilligungen erteilen, wenn die Rücksicht auf Fauna und Flora es zulässt. Diese ist mit dem Gesuch einzureichen. Es wird empfohlen, sich in jedem Fall vorgängig mit dem zuständigen Wildhüter in Kontakt zu setzen.
Allgemeine Hinweise
Die fachliche Beurteilung der Sicherheitsmassnahmen und Verkehrsposten erfolgt durch die Kantonpolizei Bern.
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern ist für die Bewilligung laufsportlicher oder Inline-Skate Veranstaltungen auf Kantonsstrassen (inkl. Trottoirs) sowie deren Überquerungen zuständig. Veranstaltungen mit fahrzeugähnlichen Geräten sind diesen gleichgestellt. Die fachliche Beurteilung der Sicherheitsmassnahmen und Verkehrsposten erfolgt durch die Kantonpolizei Bern.
Online Gesuch
Das Online-Formular muss vollständig ausgefüllt und die benötigten Dokumente hochgeladen werden. Unvollständige, unklare oder nicht der Wahrheit entsprechende Gesuche werden nicht bearbeitet, zur Nachbearbeitung zurückgewiesen oder abgelehnt.
Notwendige Unterlagen
Haben Sie alle notwendigen Gesuchsunterlagen bereit? Folgende Dokumente werden benötigt:
- Streckenplan mit Eintrag Start- und Zielgelände;
- Veranstaltungsreglement;
- Vorgesehene Sicherheitsmassnahmen und Verkehrsposten.
Bitte achten Sie darauf, dass der Streckenplan mit Eintrag der Veranstaltungsinformation in guter Qualität aus aktuellem Kartenmaterial (1 : 25'000 für regionale und 1 : 50'000 für interkantonale Veranstaltungen) eingereicht werden muss.
Zustimmungen Gemeinde und Privateigentümer
Für die Inanspruchnahme von Verkehrsflächen ausserhalb Kantonsstrassen, sind die Bewilligungen der betroffenen Gemeinden und Privateigentümer einzuholen. Diese können jederzeit einverlangt werden.
Wenn gleichzeitig ein radsportliches Rennen durchgeführt wird, gilt die Veranstaltung als Mehrkampf (Rubrik Mehrkampf, Triathlon).
Wenn die Veranstaltung mehrere Veranstaltungsarten (radsportliche, laufsportliche / Inline-Skate oder nautische Disziplin in einem öffentlichen Gewässer) beinhaltet, sind diese im Rahmen eines Mehrkampfes oder Triathlons bewilligungspflichtig.
Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter den einzelnen Veranstaltungsarten.
Online Gesuch
Das Online-Formular muss vollständig ausgefüllt und die benötigten Dokumente hochgeladen werden. Unvollständige, unklare oder nicht der Wahrheit entsprechende Gesuche werden nicht bearbeitet, zur Nachbearbeitung zurückgewiesen oder abgelehnt.
Notwendige Unterlagen
Haben Sie alle notwendigen Gesuchsunterlagen bereit?
Bitte achten Sie darauf, dass der Streckenplan mit Eintrag der Veranstaltungsinformation in guter Qualität aus aktuellem Kartenmaterial (1 : 25'000 für regionale und 1 : 50'000 für interkantonale Veranstaltungen) eingereicht werden muss.
Nautische Veranstaltungen
Möchten Sie eine reine nautische Veranstaltung durchführen, ist unsere Abteilung Schifffahrt für die Bewilligungserteilung zuständig. Eine nautische Veranstaltung (Schwimmen, Kanurennen o. dgl.) ist bewilligungspflichtig, wenn sie in einem öffentlichen Gewässer ausgetragen wird.
Allgemeine Formulare
Motorsportliche Veranstaltung
- Durchführung einer motorsportlichen Veranstaltung
- Rennsportliche Veranstaltung mit Motorfahrzeugen
- Rennsportliche Veranstaltung mit Motorrädern
- Motorsportliche Veranstaltung (Trial)
- Geschicklichkeitsfahren
- Sportliche Veranstaltung mit Motorfahrzeugen (Tractor-Pulling)
- Temporäre motorsportliche Trainingsfahrten
- Gesuch für die Durchführung einer rennsportlichen Veranstaltung (Kartrennen)
- Betrieb einer temporären Kartbahn
Radsportliche Veranstaltung
Marschsportliche Veranstaltung
Mehrkampf