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Sportliche Veranstaltungen

Veranstaltungen oder Wettkämpfe sind bewilligungspflichtig, wenn öffentliche Strassen betroffen sind. Darunter fallen auch Feld- und Waldwege. Motor- oder radsportliche Veranstaltungen sind selbst dann bewilligungspflichtig, wenn diese ausserhalb öffentlicher Strassen stattfinden.

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen, die Sie für Ihr Gesuch zur Durchführung einer sportlichen Veranstaltung benötigen. Achten Sie bitte darauf, Ihr Gesuch mit den notwendigen Unterlagen rechtzeitig einzugeben:

  • Einreichungsfrist drei (3) Monate für Veranstaltungen im Wald, in Waldreservaten, innerhalb Gewässerschutzzonen (Motorsport), Grossanlässe
  • Einreichungsfrist ein (1) Monat für alle übrigen Veranstaltungen

Zu spät eingereichte Gesuche können durch uns oder einer der Fachstellen ohne weitere Begründung abgelehnt oder mit einer zusätzlichen Gebühr verrechnet werden.

Die Gebühr für die Bewilligung richtet sich nach Art und Bedeutung der Veranstaltung. Hinzu kommen allfällige Gebühren der Fachstellen für die Mitberichte.

Mehr zum Thema

  • Amt für Wald und Naturgefahren (AWN)

  • Jagdinspektorat

  • Amt für Wasser und Abfall (AWA)

  • Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT)

  • Kantonspolizei Bern

  • Nautische Veranstaltungen

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