Das Strassenverkehrsamt kann den Führerausweis für Motorfahrräder (Kategoire M) vor dem Erreichen des 14. Altersjahres erteilen, wenn die Verwendung eines anderen Verkehrsmittels unzumutbar ist.
Die Unzumutbarkeit wird bei jedem Gesuch im Einzelfall geprüft. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern bietet solche Ausnahmebewilligungen nur in Bezug auf den Schulweg an. Mittagspausen und freiwillige Aktivitäten sowie Freizeit werden nicht berücksichtigt.
Zu der anfallenden Behandlungsgebühr von CHF 30.00 für das Gesuch der Spezialkategorie M, verrechnen wir zusätzlich einmalig CHF 60.00 für die Beurteilung der örtlichen Verhältnisse sowie CHF 40.00 für die anschliessende Ausstellung des Führerausweises.
Bevor Sie das Gesuch einreichen, beantworten Sie bitte die folgenden Beurteilungskriterien. Bitte beachten Sie, dass für die beantworteten Fragen Nachweise erbracht werden müssen. Ihr Gesuch wird ohne diese Nachweise nicht weiterbearbeitet und Ihnen zurückgeschickt.
Beurteilungskriterien
Die endgültige Prüfung wird durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern vorgenommen.
Beilagen
- Stundenplan des betroffenen Schuljahres
- Nachweis, dass keine öffentliche Verkehrsanbindung für den Schulweg besteht oder dass die Reise in eine Richtung länger als 45 Minuten dauert
- Nachweis, dass der Schulweg in eine Richtung mit dem Fahrrad länger als 30 Minuten dauert