Logo Kanton Bern / Canton de BerneStrassenverkehr & Schifffahrt

Vorzeitige Mofaprüfung

Das Strassenverkehrsamt kann den Führerausweis für Motorfahrräder (Mofas, Töffli) vor dem Erreichen des 14. Altersjahres erteilen, wenn die Verwendung eines anderen Verkehrsmittels unzumutbar ist.

Eine vorzeitige Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Verwendung eines anderen Verkehrsmittels unzumutbar ist.

Ein Gesuch kann u.a. bewilligt werden, wenn für die Zurücklegung des Schulweges in einer Richtung sechs Leistungskilometer überschritten werden. Die Unzumutbarkeit wird bei jedem Gesuch im Einzelfall geprüft. Freizeit und freiwillige Aktivitäten sowie die Mittagspausen werden nicht berücksichtigt.

Zu der anfallenden Behandlungsgebühr von CHF 30.- für ein Gesuch der Spezialkategorie M, verrechnen wir zusätzlich einmalig CHF 60.- für die Beurteilung der örtlichen Verhältnisse einer vorzeitigen Mofaprüfung.

Das Gesuch kann frühestens mit 12 Jahren oder 4 Monate vor dem Übertritt in die Oberstufe eingereicht werden.

Beurteilungskriterien

Die endgültige Prüfung wird durch das Strassenverkehrsamt vorgenommen.

So gehen Sie vor

Mehr zum Thema

  • Gebühren

  • Art. 6 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV)

  • Informationen zu E-Bikes, Mofas und Trendfahrzeugen

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