Damit Sie den Lernfahrausweis beantragen können und zur theoretischen Führerprüfung zugelassen werden, gibt es einige Punkte die Sie beachten müssen.
So erhalten Sie Ihren Lernfahrausweis
Absolvieren Sie den Nothilfekurs, auch Nothelfer genannt. Der Nothelferausweis ist sechs Jahre gültig. Hier finden Sie die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) anerkannten Kursanbieter:
Vom ASTRA anerkannte Anbieter für Nothilfekurse
Wann brauchen Sie den Nothilfekurs nicht zu machen? Falls Sie die Kategorie F, G oder M erwerben möchten oder bereits einen Führerausweis der Kategorien B, B1, A oder A1 ohne Beschränkung besitzen, können Sie auf den Nothilfekurs verzichten.
Informationen zu den Führerausweiskategorien
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Personen, die den Nothelferkurs nicht absolvieren müssen. Stellen Sie uns in diesem Fall, zusammen mit dem Gesuchsformular, eine Kopie des Diploms, des Fähigkeitsausweises oder des Dienstbüchleins zu:
Füllen Sie das Gesuchsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie ein aktuelles, farbiges Passfoto hinzu. Beachten Sie bitte, dass wir die Gesuche nur in ausgedruckter Form entgegennehmen können.
Hinweis für Berufskategorien
Wir brauchen zusätzliche Unterlagen von Ihnen, wenn Sie eine der folgenden Kategorien erwerben wollen: D, D1, C, C1, C1 118 (Feuerwehr), BPT 121/122 und Trolleybus:
- Für die Kategorien D, D1, BPT 121/122 und Trolleybus: einen Strafregisterauszug (Privatauszug) im Original nicht älter als 6 Monate
Strafregisterauszug bestellen
- Für die Kategorie D (falls bereits im Besitz der Kategorie C): ausgefülltes Formular Fahrpraxisbestätigung der Kategorie C oder Notiz, dass Sie die Mindestausbildung beim Fahrlehrer absolvieren wollen
Formular zur Fahrpraxisbestätigung
- Kategorie C1 118: Bestätigung über die Angehörigkeit der Feuerwehr
- Ärztliche Untersuchung: Nach Erhalt der kompletten Gesuchsunterlagen, senden wir Ihnen das Aufgebotsschreiben für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung. Die für verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen anerkannten Ärzte und Ärztinnen finden Sie unter:
www.medtraffic.ch
Bevor Sie einen Lernfahrausweis erhalten, müssen Sie Ihre Sehfähigkeit von einer Fachperson prüfen und bestätigen lassen. Der Test ist zwei Jahre lang gültig. Sie brauchen dazu die ausgedruckte Seite 3 Ihres Gesuchs und Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass im Original.
Wer bereits einen gültigen schweizerischen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Führerausweiskategorie erwerben will, muss keinen Sehtest mehr absolvieren. Ausweisinhaber/-innen müssen die Anforderungen an das Sehvermögen stets erfüllen.
Ebenfalls keinen Sehtest mehr benötigen Personen, die eine berufsmässige Führerausweiskategorie (Gruppe 2) erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft.
Liste der anerkannten Optiker/innen
Augenärztliches Zeugnis bei Sehschwäche
Ihre Sehwerte müssen auf dem besseren Auge 0,5 und auf dem schlechteren Auge 0,2 betragen. Falls Sie funktionell einäugig sind, beträgt der mindeste Sehwert auf dem sehenden Auge 0,6.
Beim erstmaligen Einreichen eines Gesuches, müssen Sie die Unterlagen persönlich vorbeibringen (Kinder in Begleitung der Eltern/gesetzliche Vertretung).
Sie haben dazu folgende Möglichkeiten:
- bei unseren Geschäftsstellen
- bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde
- oder bei einer Polizeiwache des Kantons Bern.
Bitte nehmen Sie mit:
- Identitätskarte oder Pass im Original
- Ausländerausweis (ausländische Staatsbürger).
- Nothelferausweis
Beachten Sie bitte, dass wir die Gesuche nur in ausgedruckter Form entgegennehmen können.
Sie erhalten von uns ein Zulassungsschreiben mit einer Referenznummer, mit der Sie sich online für die Theorieprüfung anmelden können.