Die Gültigkeit eines Lernfahrausweises kann nicht verlängert werden. Sie haben aber die Möglichkeit einen weiteren, zweiten Lernfahrausweis zu beantragen. Ein weiterer, dritter Ausweis wird nicht mehr ausgestellt. Bitte beachten Sie zudem, dass Lernfahrausweisgesuche nicht per E-Mail entgegengenommen werden können.
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Mindestalter: 14 Jahre
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Gesuch einreichen: Beim erstmaligen Einreichen des Gesuches, muss dieses persönlich bei einer unserer Geschäftsstellen, einem Polizeiposten oder Ihrer Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Nicht vergessen: Identitätskarte oder Reisepass mitnehmen (Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis);
Theorieprüfung: vereinfachte Basistheorieprüfung
Praktische Führerprüfung: nicht erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie M - Führerausweise
Informationen zu vorzeitige Mofaprüfung: Vorzeitige Mofaprüfung
Mindestalter: 14 Jahre
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Wer jedoch bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder einen schweizerischen Führerausweis besitzt, muss keinen Sehtest machen.
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Gesuch einreichen: Beim erstmaligen Einreichen des Gesuches, muss dieses persönlich bei einer unserer Geschäftsstellen, einem Polizeiposten oder Ihrer Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Nicht vergessen: Identitätskarte oder Reisepass mitnehmen (Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis);
Theorieprüfung: vereinfachte Theorieprüfung
Praktische Führerprüfung: nicht erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie G - Führerausweise
Mindestalter:
16 Jahre: Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge
18 Jahre: die übrigen Fahrzeuge der Spezialkategorie F
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Wer jedoch bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder einen schweizerischen Führerausweis besitzt, muss keinen Sehtest machen.
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Gesuch einreichen: Beim erstmaligen Einreichen des Gesuches, muss dieses persönlich bei einer unserer Geschäftsstellen, einem Polizeiposten oder Ihrer Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Nicht vergessen: Identitätskarte oder Reisepass mitnehmen (Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis);
Theorieprüfung: vereinfachte Theorieprüfung
Lernfahrausweis: 12 Monate gültig
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie F - Führerausweise
15 Jahre: Kleinmotorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h
16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)
Nothelferkurs: erforderlich, ausgenommen Inhaber Kat. B oder B1.
Sehtest: Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Wer jedoch bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder einen schweizerischen Führerausweis besitzt, muss keinen Sehtest machen.
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Gesuch einreichen: Beim erstmaligen Einreichen des Gesuches, muss dieses persönlich bei einer unserer Geschäftsstellen, einem Polizeiposten oder Ihrer Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Nicht vergessen: Identitätskarte oder Reisepass mitnehmen (Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis);
Theorieprüfung: Basistheorieprüfung, ausgenommen Inhaber Kat. B oder B1
Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert.
Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B, B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.
Verkehrsunterricht (VKU): erforderlich, ausgenommen Inhaber Kat. B oder B1
Praktische Grundschulung: 12 Stunden, ist nach Absolvierung unbefristet gültig.
Praktische Führerprüfung: erforderlich, ausgenommen sind Inhaber/Inhaberinnen der Kat. B, B1. Hier erfolgt der Eintrag der Kategorie A1 nach absolvierter PGS prüfungsfrei.
Weitere Informationen: Kategorie A1 - Führerausweise
Mindestalter: 18 Jahre
Nothelferkurs: erforderlich, ausgenommen Inhaber Kat. B, B1 oder A1
Sehtest: Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Wer jedoch bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder einen schweizerischen Führerausweis besitzt, muss keinen Sehtest machen.
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Gesuch einreichen: Beim erstmaligen Einreichen des Gesuches, muss dieses persönlich bei einer unserer Geschäftsstellen, einem Polizeiposten oder Ihrer Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Nicht vergessen: Identitätskarte oder Reisepass mitnehmen (Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis);
Theorieprüfung: Basistheorieprüfung, ausgenommen Inhaber Kat. B, B1 oder A1
Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert.
Verkehrsunterricht (VKU): ausgenommen Inhaber Kat. B, B1 oder A1
Praktische Grundschulung: 4 Stunden für Inhaber Kat. A1 (Erwerb vor 31.12.2020), ansonsten 12 Stunden. Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig. Von der PGS entbunden sind Bewerber, welche nach dem 01.01.2021 die 12 Stunden PGS mit einer anderen Kategorie absolviert haben.
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie A beschränkt - Führerausweise
Der direkte Erwerb der unbeschränkten Kategorie A ist nicht mehr möglich.
Voraussetzung: Mindestens 2 Jahre im Besitz der Kategorie A 35kW, ohne Verkehrsverstösse - die zum Entzug des Führerausweises geführt haben.
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Gesuch einreichen: Kann per Post an die folgende Adresse eingsendet werden:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Theorieprüfung: nicht erforderlich
Lernfahrausweis: 12 Monate
Praktische Grundschulung: nicht erforderlich.
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie A - Führerausweise
Mindestalter: 18 Jahre
Nothelferkurs: erforderlich, ausgenommen Inhaber Kat. A1.
Sehtest: Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Wer jedoch bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder einen schweizerischen Führerausweis besitzt, muss keinen Sehtest machen.
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Gesuch einreichen: Beim erstmaligen Einreichen des Gesuches, muss dieses persönlich bei einer unserer Geschäftsstellen, einem Polizeiposten oder Ihrer Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Nicht vergessen: Identitätskarte oder Reisepass mitnehmen (Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis);
Theorieprüfung: Basistheorieprüfung, ausgenommen Inhaber Kat. A1.
Lernfahrausweis: 12 Monate
Verkehrsunterricht (VKU): ausgenommen Inhaber Kat. A1
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie B1 - Führerausweise
Mindestalter: 17 Jahre
Lernphase: Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten.
Nothelferkurs: erforderlich, ausgenommen Inhaber Kat. A/A35kW, A1 oder B1.
Sehtest: Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Wer jedoch bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder einen schweizerischen Führerausweis besitzt, muss keinen Sehtest machen.
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Gesuch einreichen: Beim erstmaligen Einreichen des Gesuches, muss dieses persönlich bei einer unserer Geschäftsstellen, einem Polizeiposten oder Ihrer Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Nicht vergessen: Identitätskarte oder Reisepass mitnehmen (Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis);
Theorieprüfung: Basistheorieprüfung, ausgenommen Inhaber Kat. A/A35kW, A1 oder B1
Lernfahrausweis: 24 Monate
Verkehrskunde (VKU): ausgenommen Inhaber Kat. A/A35kW, A1 oder B1.
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie B - Führerausweise
Mindestalter: 17 Jahre
Erforderliche Kategorie: B (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Gesuch einreichen: Kann per Post an die folgende Adresse eingsendet werden:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Theorieprüfung: nicht erforderlich
Lernfahrausweis: 24 Monate
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie BE - Führerausweise
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Zusätzlich für Kategorie C1 118 (Feuerwehr): Bestätigung über die Angehörigkeit der Feuerwehr beilegen.
Gesuch einreichen: Kann per Post an die folgende Adresse eingsendet werden:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Verkehrsmedizinische Untersuchung: erforderlich (Wir senden Ihnen das Aufgebotsschreiben für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung)
Lernfahrausweis: 24 Monate
Zusatztheorie: erforderlich
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie C1 - Führerausweise
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: C1 (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Gesuch einreichen: Kann per Post an die folgende Adresse eingsendet werden:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Zusatztheorie: nicht erforderlich
Lernfahrausweis: 24 Monate
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie C1E - Führerausweise
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Gesuch einreichen: Kann per Post an die folgende Adresse eingsendet werden:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Verkehrsmedizinische Untersuchung: erforderlich (Wir senden Ihnen das Aufgebotsschreiben für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung)
Lernfahrausweis: 24 Monate
Zusatztheorie: erforderlich
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie C - Führerausweise
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: C (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Gesuch einreichen: Kann per Post an die folgende Adresse eingsendet werden:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Zusatztheorie: nicht erforderlich
Lernfahrausweis: 24 Monate
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie CE - Führerausweise
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: B
Fahrpraxis: Eine klaglose Fahrpraxis während mindestens einem Jahr regelmässig mit einem Motorwagen der Kategorie B
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Strafregisterauszug: Privatauszug, nicht älter als 6 Monate, beilegen (Hier bestellen)
Gesuch einreichen: Kann per Post an die folgende Adresse eingsendet werden:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Verkehrsmedizinische Untersuchung: erforderlich (Wir senden Ihnen das Aufgebotsschreiben für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung)
Lernfahrausweis: 24 Monate
Zusatztheorie: erforderlich
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie D1 - Führerausweise
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: D1 (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Gesuch einreichen: Kann per Post an die folgende Adresse eingsendet werden:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Zusatztheorie: nicht erforderlich
Lernfahrausweis: 24 Monate
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie D1E - Führerausweise
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: B (mind. 2 Jahre) oder C (mind. 3 Monate)
Fahrpraxisnachweis: ausgefülltes Formular Fahrpraxisbestätigung der Kategorie C oder Notiz, dass Sie die Mindestausbildung beim Fahrlehrer absolvieren wollen (Formular Fahrpraxisbestätigung)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Strafregisterauszug: Privatauszug, nicht älter als 6 Monate, beilegen (Hier bestellen)
Gesuch einreichen: Kann per Post an die folgende Adresse eingsendet werden:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Verkehrsmedizinische Untersuchung: erforderlich (Wir senden Ihnen das Aufgebotsschreiben für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung)
Lernfahrausweis: 24 Monate
Zusatztheorie: erforderlich
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie D - Führerausweise
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: D (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Gesuch einreichen: Kann per Post an die folgende Adresse eingsendet werden:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Zusatztheorie: nicht erforderlich
Lernfahrausweis: 24 Monate
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie DE - Führerausweise
Mindestalter: 19 Jahre
Erforderliche Kategorie: B
Fahrpraxis: Ein Jahr klaglose Fahrpraxis der Kategorie B
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Strafregisterauszug: Privatauszug, nicht älter als 6 Monate, beilegen (Hier bestellen)
Gesuch einreichen: Kann per Post an die folgende Adresse eingsendet werden:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Verkehrsmedizinische Untersuchung: erforderlich (Wir senden Ihnen das Aufgebotsschreiben für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung)
Zulassung: 24 Monate
Zusatztheorie: erforderlich nur für BPT 121 (Taxi)
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Bewilligung BPT - Führerausweise
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: B (mind. 2 Jahre) oder C (mind. 1 Jahr)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Strafregisterauszug: Privatauszug, nicht älter als 6 Monate, beilegen (Hier bestellen)
Gesuch einreichen: Kann per Post an die folgende Adresse eingsendet werden:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Verkehrsmedizinische Untersuchung: erforderlich (Wir senden Ihnen das Aufgebotsschreiben für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung)
Lernfahrausweis: 24 Monate
Zusatztheorie: erforderlich
Praktische Führerprüfung: erforderlich