Der erste Schritt zum Führerausweis: Beantragen Sie hier Ihren Lernfahrausweis für Auto, Motorrad oder andere Motorfahrzeuge.
Bitte beachten Sie ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Voraussetzungen für die Zulassung zur Basistheorieprüfung für die Kategorien A1, A, A35 kW und B. Neu muss der Verkehrskundeunterricht (VKU) vor der Basistheorieprüfung absolviert werden. Für bereits erteilte Zulassungen gelten Übergangsbestimmungen.
Sie können Ihr Gesuch online einreichen.
Für das Online-Gesuch benötigen Sie:
- Ihre Führerausweisnummer (siehe Punkt 5)
- ein Smartphone zum Hochladen von Foto und Unterschrift
Je nach beantragter Kategorie sind zusätzlich folgende Nachweise oder Dokumente erforderlich:
- Kopie Nothelferausweis für die Kategorien A35kW, A1 oder B sofern kein gültiger Lern- oder Führerausweis der Kategorien A35kW, A1, B vorhanden ist.
- Bestätigung Feuerwehr für die Kategorie C1/118.
- Strafregisterauszug für die Kategorien D, D1, BPT 121/122 und Trolleybus (nicht älter als 6 Monate).
- Fahrpraxisbestätigung der Kategorie C für die Kategorie D.
- Arztzeugnis sofern eine Frage zu Punkt 2 «Krankheiten, Behinderung und Substanzkonsum» mit «Ja» beantwortet wurde.
Sie können das Gesuch per Post einreichen.
Für das Formular benötigen Sie:
- ein Passfoto (Kriterien für Bildaufnahmen)
Je nach beantragter Kategorie sind zusätzlich folgende Nachweise oder Dokumente erforderlich:
- Kopie Nothelferausweis für die Kategorien A35kW, A1 oder B sofern kein gültiger Lern- oder Führerausweis der Kategorien A35kW, A1, B vorhanden ist.
- Arztzeugnis sofern eine Frage zu Punkt 2 «Krankheiten, Behinderung und Substanzkonsum» mit «Ja» beantwortet wurde.
Für das erste Gesuch müssen Sie das Formular ausfüllen und persönlich bei einer unserer Geschäftsstellen, einem Polizeiposten oder Ihrer Gemeindeverwaltung einreichen.
Für das Formular benötigen Sie:
- ein Passfoto (Kriterien für Bildaufnahmen)
Je nach beantragter Kategorie sind zusätzlich folgende Nachweise oder Dokumente erforderlich:
- Kopie Nothelferausweis für die Kategorien A35kW, A1 oder B sofern kein gültiger Lern- oder Führerausweis der Kategorien A35kW, A1, B vorhanden ist.
- Bestätigung Feuerwehr für die Kategorie C1/118.
- Strafregisterauszug für die Kategorien D, D1, BPT 121/122 und Trolleybus (nicht älter als 6 Monate).
- Fahrpraxisbestätigung der Kategorie C für die Kategorie D.
- Arztzeugnis sofern eine Frage zu Punkt 2 «Krankheiten, Behinderung und Substanzkonsum» mit «Ja» beantwortet wurde.
| Dienstleistung | online / Post | |
|---|---|---|
| Behandlung eines Gesuches um Erteilung eines Lernfahrausweises | CHF 30.- | |
| Ausstellen eines Lernfahrausweises | CHF 20.- | |
| Behandlung eines Gesuches um Erteilung eines Führerausweises der Kategorien F, G oder M | CHF 30.- | |
| Behandlung eines Gesuches um Erteilung eines Führerausweises für Motorfahrzeuge | CHF 60.- |
Informationen zu den Führerausweiskategorien
Mindestalter: 14 Jahre
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
Theorieprüfung: vereinfachte Basistheorieprüfung
Praktische Führerprüfung: nicht erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie M - Führerausweise
Informationen zu vorzeitige Mofaprüfung: Vorzeitige Mofaprüfung
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Wer jedoch bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder einen schweizerischen Führerausweis besitzt, muss keinen Sehtest machen.
Theorieprüfung: vereinfachte Theorieprüfung
Praktische Führerprüfung: nicht erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie G - Führerausweise
Mindestalter:
16 Jahre: Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge
18 Jahre: die übrigen Fahrzeuge der Spezialkategorie F
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Wer jedoch bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder einen schweizerischen Führerausweis besitzt, muss keinen Sehtest machen.
Theorieprüfung: vereinfachte Theorieprüfung
Lernfahrausweis: 12 Monate gültig
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie F - Führerausweise
15 Jahre: Kleinmotorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h
16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)
Nothelferkurs: erforderlich, ausgenommen Inhaber Kat. B oder B1.
Sehtest: Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Wer jedoch bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder einen schweizerischen Führerausweis besitzt, muss keinen Sehtest machen.
Theorieprüfung: Basistheorieprüfung, ausgenommen Inhaber Kat. B oder B1
Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert.
Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B, B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.
Verkehrsunterricht (VKU): erforderlich, ausgenommen Inhaber Kat. B oder B1
Praktische Grundschulung: 12 Stunden, ist nach Absolvierung unbefristet gültig.
Praktische Führerprüfung: erforderlich, ausgenommen sind Inhaber/Inhaberinnen der Kat. B, B1. Hier erfolgt der Eintrag der Kategorie A1 nach absolvierter PGS prüfungsfrei.
Weitere Informationen: Kategorie A1 - Führerausweise
Mindestalter: 18 Jahre
Nothelferkurs: erforderlich, ausgenommen Inhaber Kat. B, B1 oder A1
Sehtest: Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Wer jedoch bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder einen schweizerischen Führerausweis besitzt, muss keinen Sehtest machen.
Theorieprüfung: Basistheorieprüfung, ausgenommen Inhaber Kat. B, B1 oder A1
Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert.
Verkehrsunterricht (VKU): ausgenommen Inhaber Kat. B, B1 oder A1
Praktische Grundschulung: 4 Stunden für Inhaber Kat. A1 (Erwerb vor 31.12.2020), ansonsten 12 Stunden. Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig. Von der PGS entbunden sind Bewerber, welche nach dem 01.01.2021 die 12 Stunden PGS mit einer anderen Kategorie absolviert haben.
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie A beschränkt - Führerausweise
Der direkte Erwerb der unbeschränkten Kategorie A ist nicht mehr möglich.
Voraussetzung: Mindestens 2 Jahre im Besitz der Kategorie A 35kW, ohne Verkehrsverstösse - die zum Entzug des Führerausweises geführt haben.
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Theorieprüfung: nicht erforderlich
Lernfahrausweis: 12 Monate
Praktische Grundschulung: nicht erforderlich.
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie A - Führerausweise
Mindestalter: 18 Jahre
Nothelferkurs: erforderlich, ausgenommen Inhaber Kat. A1.
Sehtest: Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Wer jedoch bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder einen schweizerischen Führerausweis besitzt, muss keinen Sehtest machen.
Theorieprüfung: Basistheorieprüfung, ausgenommen Inhaber Kat. A1.
Lernfahrausweis: 12 Monate
Verkehrsunterricht (VKU): ausgenommen Inhaber Kat. A1
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie B1 - Führerausweise
Mindestalter: 17 Jahre
Lernphase: Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten.
Nothelferkurs: erforderlich, ausgenommen Inhaber Kat. A/A35kW, A1 oder B1.
Sehtest: Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Wer jedoch bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder einen schweizerischen Führerausweis besitzt, muss keinen Sehtest machen.
Theorieprüfung: Basistheorieprüfung, ausgenommen Inhaber Kat. A/A35kW, A1 oder B1
Lernfahrausweis: 24 Monate
Verkehrskunde (VKU): ausgenommen Inhaber Kat. A/A35kW, A1 oder B1.
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie B - Führerausweise
Mindestalter: 17 Jahre
Erforderliche Kategorie: B (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Theorieprüfung: nicht erforderlich
Lernfahrausweis: 24 Monate
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie BE - Führerausweise
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Zusätzlich für Kategorie C1 118 (Feuerwehr): Bestätigung über die Angehörigkeit der Feuerwehr beilegen.
Verkehrsmedizinische Untersuchung: erforderlich (Wir senden Ihnen das Aufgebotsschreiben für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung)
Lernfahrausweis: 24 Monate
Zusatztheorie: erforderlich
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie C1 - Führerausweise
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: C1 (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Zusatztheorie: nicht erforderlich
Lernfahrausweis: 24 Monate
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie C1E - Führerausweise
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Verkehrsmedizinische Untersuchung: erforderlich (Wir senden Ihnen das Aufgebotsschreiben für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung)
Lernfahrausweis: 24 Monate
Zusatztheorie: erforderlich
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie C - Führerausweise
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: C (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Zusatztheorie: nicht erforderlich
Lernfahrausweis: 24 Monate
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie CE - Führerausweise
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: B
Fahrpraxis: Eine klaglose Fahrpraxis während mindestens einem Jahr regelmässig mit einem Motorwagen der Kategorie B
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Strafregisterauszug: Privatauszug, nicht älter als 6 Monate, beilegen (Hier bestellen)
Verkehrsmedizinische Untersuchung: erforderlich (Wir senden Ihnen das Aufgebotsschreiben für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung)
Lernfahrausweis: 24 Monate
Zusatztheorie: erforderlich
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie D1 - Führerausweise
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: D1 (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Zusatztheorie: nicht erforderlich
Lernfahrausweis: 24 Monate
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie D1E - Führerausweise
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: B (mind. 2 Jahre) oder C (mind. 3 Monate)
Fahrpraxisnachweis: ausgefülltes Formular Fahrpraxisbestätigung der Kategorie C oder Notiz, dass Sie die Mindestausbildung beim Fahrlehrer absolvieren wollen (Formular Fahrpraxisbestätigung)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Strafregisterauszug: Privatauszug, nicht älter als 6 Monate, beilegen (Hier bestellen)
Verkehrsmedizinische Untersuchung: erforderlich (Wir senden Ihnen das Aufgebotsschreiben für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung)
Lernfahrausweis: 24 Monate
Zusatztheorie: erforderlich
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie D - Führerausweise
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: D (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Zusatztheorie: nicht erforderlich
Lernfahrausweis: 24 Monate
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Kategorie DE - Führerausweise
Mindestalter: 19 Jahre
Erforderliche Kategorie: B
Fahrpraxis: Ein Jahr klaglose Fahrpraxis der Kategorie B
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Passfoto: erforderlich (Kriterien für Bildaufnahmen)
Strafregisterauszug: Privatauszug, nicht älter als 6 Monate, beilegen (Hier bestellen)
Verkehrsmedizinische Untersuchung: erforderlich (Wir senden Ihnen das Aufgebotsschreiben für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung)
Zulassung: 24 Monate
Zusatztheorie: erforderlich nur für BPT 121 (Taxi)
Praktische Führerprüfung: erforderlich
Weitere Informationen: Bewilligung BPT - Führerausweise
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: B (mind. 2 Jahre) oder C (mind. 1 Jahr)
Nothelferkurs: nicht erforderlich
Sehtest: nicht erforderlich
Strafregisterauszug: Privatauszug, nicht älter als 6 Monate, beilegen (Hier bestellen)
Verkehrsmedizinische Untersuchung: erforderlich (Wir senden Ihnen das Aufgebotsschreiben für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung)
Lernfahrausweis: 24 Monate
Zusatztheorie: erforderlich
Praktische Führerprüfung: erforderlich