Damit Sie den Lernfahrausweis beantragen können und zur theoretischen Führerprüfung zugelassen werden, gibt es einige Punkte die Sie beachten müssen.
So erhalten Sie Ihren Lernfahrausweis
Absolvieren Sie den Nothilfekurs, auch Nothelfer genannt. Der Nothelferausweis ist sechs Jahre gültig. Hier finden Sie die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) anerkannten Kursanbieter:
Vom ASTRA anerkannte Anbieter für Nothilfekurse
Wann brauchen Sie den Nothilfekurs nicht zu machen? Falls Sie die Kategorie F, G oder M erwerben möchten oder bereits einen Führerausweis der Kategorien B, B1, A oder A1 ohne Beschränkung besitzen, können Sie auf den Nothilfekurs verzichten.
Informationen zu den Führerausweiskategorien
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Personen, die den Nothelferkurs nicht absolvieren müssen. Stellen Sie uns in diesem Fall, zusammen mit dem Gesuchsformular, eine Kopie des Diploms, des Fähigkeitsausweises oder des Dienstbüchleins zu:
Füllen Sie das Gesuchsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie ein aktuelles, farbiges Passfoto hinzu. Beachten Sie bitte, dass wir die Gesuche nur in ausgedruckter Form entgegennehmen können.
Hinweis für Berufskategorien
Wir brauchen zusätzliche Unterlagen von Ihnen, wenn Sie eine der folgenden Kategorien erwerben wollen: D, D1, C, C1, C1 118 (Feuerwehr), BPT 121/122 und Trolleybus:
- Für die Kategorien D, D1, BPT 121/122 und Trolleybus: einen Strafregisterauszug (Privatauszug) im Original nicht älter als 6 Monate
Strafregisterauszug bestellen
- Für die Kategorie D (falls bereits im Besitz der Kategorie C): ausgefülltes Formular Fahrpraxisbestätigung der Kategorie C oder Notiz, dass Sie die Mindestausbildung beim Fahrlehrer absolvieren wollen
Formular zur Fahrpraxisbestätigung
- Kategorie C1 118: Bestätigung über die Angehörigkeit der Feuerwehr
- Ärztliche Untersuchung: Nach Erhalt der kompletten Gesuchsunterlagen, senden wir Ihnen das Aufgebotsschreiben für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung. Die für verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen anerkannten Ärzte und Ärztinnen finden Sie unter:
www.medtraffic.ch
Der Sehtest wird direkt auf dem Gesuch durch einen Arzt mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Diplom oder bei einem in der Schweiz tätigen diplomierten Augenoptiker oder Optometristen BScn ausgefüllt und ist 24 Monate gültig. Bei Einreichung eines weiteren Lernfahrausweisgesuches muss der Sehtest nicht mehr durchgeführt werden.
Beim erstmaligen Einreichen eines Gesuches, müssen Sie die Unterlagen persönlich vorbeibringen (Kinder in Begleitung der Eltern/gesetzliche Vertretung).
Sie haben dazu folgende Möglichkeiten:
- bei unseren Geschäftsstellen
- bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde
- oder bei einer Polizeiwache des Kantons Bern.
Bitte nehmen Sie mit:
- Identitätskarte oder Pass im Original
- Ausländerausweis (ausländische Staatsbürger).
- Nothelferausweis
Beachten Sie bitte, dass wir die Gesuche nur in ausgedruckter Form entgegennehmen können.
Sie erhalten von uns ein Zulassungsschreiben mit einer Referenznummer, mit der Sie sich online für die Theorieprüfung anmelden können.