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Lernfahrausweis beantragen

Wenn Sie Auto, Motorrad oder ein anderes Motorfahrzeug fahren lernen möchten, können Sie hier Ihren Lernfahrausweis beantragen.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

  • wie Sie einen Lernfahrausweis erstmals beantragen.
  • wie Sie ein Gesuch online einreichen (nur für Personen, welche volljährig sind und bereits über einen gültigen Führerausweis verfügen).
  • welche Unterlagen Sie benötigen.
  • wie die einzelnen Prozesse pro Führerausweiskategorie funktionieren.

Bitte beachten Sie ein Lernfahrausweis kann nicht verlängert werden. Wenn Ihr Ausweis abläuft, können Sie aber einen zweiten Ausweis beantragen (ein dritter wird nicht mehr ausgestellt). Erstmalige Gesuche müssen persönlich abgegeben werden. Gesuche können nicht per E‑Mail angenommen werden.

Erstgesuch

Wenn Sie noch nie einen Lernfahrausweis oder eine Zulassung hatten, reichen Sie Ihr Antrag/Gesuch persönlich bei einer unserer Geschäftsstellen, einem Polizeiposten oder Ihrer Gemeindeverwaltung ein. Dies gilt auch für Minderjährige. 

NEU: Gesuch online einreichen 

Welche Gesuche können online eingereicht werden?

Die digitale Einreichung für weitere Kategorien ist einfach, schnell und unkompliziert. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Gesuch online einzureichen:

  • Volljährigkeit
  • gültiger Führerausweis 

Führerausweiskategorien

Welche Kategorie interessiert Sie?

Dienstleistung   online / Post
Ausstellen eines Lernfahrausweises   CHF 20.-
Behandlung eines Gesuches um Erteilung eines Lernfahrausweises    CHF 30.-
Behandlung eines Gesuches um Erteilung eines Führerausweises der Kategorien F, G oder M    CHF 30.-
Behandlung eines Gesuches um Erteilung eines Führerausweises für Motorfahrzeuge oder um Erteilung einer Zulassung zur Führerprüfung   CHF 60.-
  • Gebühren

  • Lernmittel

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