Es ist von der Art eines Regelverstosses abhängig, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen. Wir stufen Verstösse ein in leicht, mittelschwer und schwer.
Unter den folgenden Bedingungen wird Ihr Verstoss als leicht eingestuft:
- Sie tragen nur wenig eigene Schuld am Vorfall und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer/innen ist in geringem Mass gefährdet worden.
- Sie sind mit einer nicht-qualifizierten Alkoholkonzentration gefahren und haben dabei keine weiteren Verstösse begangen.
- Sie sind mit geringer Alkoholkonzentration gefahren und gehören zu einer Personengruppe mit besonderen Bedingungen oder spezieller Verantwortung. Mehr erfahren zum Fahren in angetrunkenem Zustand.
Wenn Sie einen leichten Verstoss begangen haben, erhalten Sie in der Regel eine Verwarnung. Bei einer vorbestehenden Verwarnung oder einem Ausweisentzug in den letzten zwei Jahren, erhalten Sie einen Führerausweisentzug für mindestens 1 Monat.
Unter den folgenden Bedingungen wird Ihr Verstoss als mittelschwer eingestuft:
- Sie haben Verkehrsregeln verletzt und damit eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen und tragen Schuld am Sachverhalt, der die Gefahr ausgelöst hat.
- Sie haben ein Motorfahrzeug gefahren, ohne einen Führerausweis für die entsprechende Kategorie zu besitzen.
- Sie haben ein Fahrzeug zum Gebrauch entwendet.
- Sie sind mit einer nichtqualifizierten Alkoholkonzentration gefahren und haben dabei zusätzlich einen leichten Verstoss begangen.
- Sie sind mit geringer Alkoholkonzentration gefahren und haben dabei zusätzlich eine leichte Widerhandlung begangen. Mehr erfahren zum Fahren in angetrunkenem Zustand.
Bei einem mittelschweren Verstoss müssen Sie Ihren Führerausweis für mindestens einen Monat abgeben.
Bei weiteren Verstössen innerhalb der letzten beiden Jahre ist es möglich, dass Sie Ihren Führerausweis für mindestens 4, 9 oder 15 Monate abgeben müssen. Bei besonders belastetem Leumund ist unbefristeter Entzug mit einer Sperrfrist von 24 Monaten oder mehr vorgeschrieben (Kaskadensicherungsentzug).
Unter den folgenden Bedingungen wird ein Verstoss als schwer eingestuft:
- Sie haben durch eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln eine ernste Gefahr für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer hervorgerufen oder in Kauf genommen.
- Sie sind unter Alkoholeinfluss gefahren mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0.8 Gewichtspromille oder einer qualifizierten Atemalkoholkonzentration ab 0.4 mg/l. Mehr erfahren zum Fahren in angetrunkenem Zustand.
- Sie sind unter dem Einfluss von Betäubungs- oder Arzneimitteln gefahren.
- Sie sind gefahren, während Sie aus anderen Gründen fahrunfähig waren.
- Sie haben sich einer Blutprobe, einer Atem-Alkoholprobe oder einer anderen Untersuchung widersetzt, die angeordnet wurde oder mit der Sie rechnen mussten.
- Sie haben nach der Verletzung oder Tötung eines Menschen die Flucht ergriffen.
- Sie haben ein Motorfahrzeug trotz Ausweisentzug geführt.