Logo Kanton Bern / Canton de BerneStrassenverkehr & Schifffahrt

Nummernschilder übertragen

Jede Fahrzeughalterin oder jeder Fahrzeughalter kann zugunsten eines Dritten auf ihre/seine Nummernschilder verzichten.

Ein Nummern- oder auch Kontrollschild genannt, kann freiwillig an ein Familienmitglied oder an eine dritte Person übertragen werden.
Beim Tod einer Halterin oder eines Halters, kann die Erbengemeinschaft resp. deren Vertreterin oder Vertreter auf die Nummernschilder verzichten.

Sie wollen ein Nummernschild übernehmen? So gehen Sie vor

Schritt
1

Bestellen Sie bei Ihrer Versicherung einen Nachweis für Ihre Haftpflichtversicherung, lautend auf die neue Kontrollschildnummer.

Versicherungsnachweis bestellen

Schritt
2

Senden Sie uns per Post folgende Unterlagen

  • alle bisherigen Fahrzeugausweise zur Annullation oder Umschreibung
  • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene

    Formular für die Kontrollschilderübertragung

  • alle weiteren notwendigen Unterlagen für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs


Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Unsere Geschäftsstellen

Schritt
3

Wir senden Ihnen den neuen Fahrzeugausweis zu.

Gebühren

Gebühren Kontrollschilderübertragung
Dienstleistung per Post am Schalter
Fahrzeugausweis ausstellen CHF 45.- CHF 55.-
Behandlung des Gesuchs *
CHF 200.- CHF 200.-
Übertragung bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Arbeits- und Ausnahmefahrzeugen
gratis gratis
Sonderabgabe für 1 bis 3-stellige Nummernschilder
CHF 175.- bis 5'000.-
* im Erbfall CHF 50.-

Mehr zum Thema

  • Unterlagen für die Anmeldung

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