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Fahrzeuge aus der Ukraine

Die folgenden Ausnahmebestimmungen sind anwendbar auf Personen, denen seit dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 ein Ausweis S (für Schutzbedürftige) erteilt wurde.

Die Ausnahmebestimmungen gelten voraussichtlich bis am 5. April 2024.

Verkehrszulassung und -versicherung von Fahrzeugen in der Schweiz

Die Verkehrszulassung ukrainischer Fahrzeuge muss mit dem ukrainischen Zulassungsdokument und dem amtlichen Kennzeichen nachgewiesen werden können (Art. 114 VZV).

Hinweise

  • Diese Informationen sind nicht abschliessend und werden bei Bedarf aktualisiert.
  • Für nicht aufgeführte Fälle und weiterführende Informationen kontaktieren Sie uns unter Tel. 031 635 80 80 oder per E-Mail.
  • Falls Sie persönlich am Kundenschalter erscheinen und eine sprachliche Barriere besteht, lassen Sie sich unbedingt von einer übersetzenden Person unterstützen.
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