Für Fahrzeuganhänger gelten gesonderte Vorschriften. Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Fahrzeuganhängern von Personen- und Lieferwagen bis 3’500 kg.
Mit dem Führerausweis der Kategorie B darf ein Anhänger von höchstens 750 kg gezogen werden oder eine Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3'500 kg nicht übersteigt.
Wenn das Gesamtgewicht der Kombination mehr als 3'500 kg beträgt, wird die Kategorie BE benötigt.
Damit ein Lernfahrausweis für die Kategorie BE beantragt werden kann, muss das Online-Gesuch um «Erteilung eines Lernfahrausweises» ausgefüllt werden. Zudem benötigen wir ein farbiges Passfoto und einen Sehtest. Wenn alles in Ordnung ist, wird ein Lernfahrausweis (Gültigkeit 2 Jahre) ausgestellt.
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug eine Anhängevorrichtung montieren, müssen Sie diese prüfen und im Fahrzeugausweis eintragen lassen.
Bei neuen und gebrauchten Personen- und Lieferwagen bis 3'500 kg Gesamtgewicht, können zur Selbstabnahme berechtigte Garagen die Anhängerkupplung selber prüfen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Vertrauenswerkstatt über diese Möglichkeit.
Um nur die Anhängerkupplung prüfen zu lassen, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei einer unserer Geschäftsstellen:
Anhänger mit einem Gesamtgewicht ≤ 750 kg unterstehen nicht der periodischen Prüfpflicht.
Für alle anderen Anhänger sind die Prüfintervalle in Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) geregelt.
Bitte beachten Sie, dass der Anhänger für die Prüfung auf mind. 75 % des Gesamtgewichts (Feld 33 des Fahrzeugausweises) beladen sein muss.
Grundsätzlich können Sie sich an die Informationen auf unserer Webseite: «So melden Sie Ihr Fahrzeug an» halten.
Anhänger benötigen keinen Versicherungsnachweis, da der Anhänger über das Zugfahrzeug versichert ist (ausgenommen davon sind Anhänger zur Personenbeförderung und ggfs. Anhänger zum Transport gefährlicher Güter).
- Bitte beachten Sie die im Betriebshandbuch des Zugfahrzeugs freigegebenen Geschwindigkeiten für den Anhängerbetrieb.
- Ob der Anhänger eine Zulassung für 100 km/h hat, kann anhand der Typengenehmigung festgestellt werden.
- Eine technische Prüfung beim Strassenverkehrsamt um 100 km/h fahren zu dürfen, ist nicht notwendig.
Auf der Website des Touring Club Schweiz (TCS) finden Sie weitere Informationen zum Thema: