Logo Kanton Bern / Canton de BerneStrassenverkehr & Schifffahrt

So melden Sie Ihr Fahrzeug ab

Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder dem Abbruch übergeben, müssen Sie es abmelden. Dabei wird Ihr Fahrzeugausweis annulliert. Wünschen Sie kein neues Fahrzeug anzumelden, müssen Sie Ihre Nummernschilder an uns zurückgeben.

Hinweis

Wenn Sie Ihren Fahrzeugausweis nicht annullieren lassen, können wir Ihnen bei einer neuen Anmeldung Ihre bisherigen Nummernschilder nicht mehr zuteilen.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Senden Sie Ihren Fahrzeugausweis im Original mit einer Notiz zur Annullierung an die folgende Anschrift:

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Unsere Geschäftsstellen

Schritt
2

Wenn Sie innerhalb der nächsten 14 Tage kein neues Fahrzeug anmelden, legen Sie Ihrer Postsendung bitte ebenfalls Ihre Nummernschilder bei. Die Schilder werden ein Jahr lang für Sie reserviert.

Nummernschilder deponieren

Schritt
3

Falls in Ihrem Fahrzeugausweis ein Vermerk «Halterwechsel verboten» eingetragen ist (Code 178), legen Sie bitte das ausgefüllte Formular zum Löschen des Eintrags bei.

Wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, veranlasst die Leasinggesellschaft das Löschen des Eintrags auf elektronischem Weg.

Mehr erfahren zum Eintrag «Halterwechsel verboten»

Gebühren

Das Abmelden eines Fahrzeugs ist für Sie kostenlos.

  • Aus dem Kanton Bern wegziehen

Seite teilen