Voraussetzungen und Einschränkungen
Das SVSA erbringt seine Leistungen im Rahmen der verfügbaren betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht. Es liegt ausschliesslich in der Verantwortung der Benutzerin oder des Benutzers, die Terminvereinbarung oder die Verschiebung rechtzeitig durchzuführen. Es können daher keine Ansprüche betreffend ungenügender Prüfkapazität an das zuständige Verkehrsprüfzentrum gestellt werden.
Die Online Termindispositionsfunktionen „Anmeldung“ und „Verschieben“ sind für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis und mit 3'500 kg (ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge, Arbeitsfahrzeuge und technische Änderungen) verfügbar.
Für jede Terminvereinbarung wird eine Auftragsbestätigung (Einladung) per E-Mail versandt. Bei Nichterhalten der Einladung ist dies umgehend dem zuständigen Verkehrsprüfzentrum zu melden. Die Einladung ist für die Terminvereinbarung verbindlich.
Einschränkungen Disposition von Daueraufträgen
Die Funktionen „Dauerauftrag“ sind für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis und mit 3'500 kg (ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge, Arbeitsfahrzeuge und technische Änderungen) verfügbar.
Für die Bewirtschaftung von Daueraufträgen ist die Online-Termindisposition zwingend zu verwenden.
Die zu prüfenden Fahrzeuge müssen bis spätestens 8 Stunden vor dem Termin gemeldet werden. Bis 8 Stunden vor dem Termin kann das bereits angemeldete Fahrzeug durch ein neues Fahrzeug ersetzt oder entfernt werden. Termine können Sie bis fünf Arbeitstage (Montag-Freitag) gebührenfrei abmelden. Erfolgt die Abmeldung zu spät wird den Benutzerinnen oder Benutzern eine Bearbeitungsgebühr belastet.
Wenn bis 8 Stunden vor dem Termin keine Absage vorliegt und kein Fahrzeug disponiert wurde, erhalten die Benutzerinnen und Benutzer eine Gebührenrechnung für unentschuldigtes Fernbleiben von einer Fahrzeugprüfung. Nach erfolgter Anmeldung zu einer Disposition oder einem Fahrzeugwechsel erfolgt eine Einladung per E-Mail. Bei Fahrzeugen, welche im Kanton Bern immatrikuliert sind, wird der Dauerauftrag als periodische Fahrzeugprüfung behandelt. Die Gebührenrechnung erfolgt an die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter. Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Adresse der Auftraggeberin oder des Auftraggebers. Bereits beanstandete Fahrzeuge, technische Änderungen und ausserkantonal immatrikulierte Fahrzeuge können nicht disponiert werden. Fahrzeugarten welche für das Verkehrsprüfzentrum nicht freigegeben sind, können ebenfalls nicht disponiert werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das zuständige Verkehrsprüfzentrum.