Wer eine Auskunft zu gesperrten Fahrzeughalterdaten beantragen möchte, kann dies neu über ein standardisiertes Verfahren tun. Voraussetzung ist, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt und nachgewiesen wird, dass die Auskunftssperre die eigenen Rechte beeinträchtigt.
Beispiele hierfür sind:
- Missachtung eines richterlich verfügten Park-/Fahrverbots
- Nichtbezahlung einer Dienstleistung oder Parkgebühr
- Schaden am geparkten Fahrzeug
- Andere
Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 10.– pro Kontrollschildnummer. Diese ist im Voraus via E-Payment zu entrichten. Die Gebühr fällt unabhängig vom Ergebnis der Prüfung an und wird für die Bearbeitung des Gesuchs erhoben.
Alle gestellten Anfragen werden dokumentiert und können bei Bedarf an Dritte weitergeleitet werden.
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