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09. Januar 2026
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SVSA
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Anpassung der persönlichen Schutzbekleidung bei Motorradführerprüfungen ab «Töff-Saison» 2026

Ab der Motorradsaison 2026 gelten aus Sicherheitsgründen neue Mindestanforderungen an die persönliche Schutzbekleidung bei Motorradführerprüfungen.

Für die kommende Motorradsaison 2026 werden die Sicherheitsvorschriften im Rahmen der Motorradführerprüfungen angepasst. Neu sind Kandidatinnen und Kandidaten aller Motorrad-Führerausweiskategorien – A1, A beschränkt sowie A – verpflichtet, anlässlich der praktischen Prüfung Motorradschuhe zu tragen.

Diese Massnahme dient der Erhöhung der Sicherheit während der Prüfungsfahrten und stellt eine einheitliche Mindestanforderung an die persönliche Schutzbekleidung sicher. Die entsprechenden Informationen wurden bereits auf unserer Website aktualisiert.

Bei Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihre Mithilfe bei der Umsetzung dieser Neuerung.

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