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Führerprüfung fürs Motorrad absolvieren

Die praktische Fahrprüfung ist der letzte Schritt, bevor Sie bei erfolgreichem Bestehen Ihren Führerausweis erhalten. Informieren Sie sich bei Ihrer Fahrschule, was an der Prüfung im Detail gefordert wird.

Die Fahrprüfung wird bei jeder Witterung gefahren, während den Wintermonaten machen wir keine Fahrprüfungen.

Ihre persönliche Schutzausrüstung und das Prüfungsfahrzeug müssen untenstehende Bestimmungen erfüllen. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, können Sie die Führerprüfung nicht ablegen, sie wird Ihnen aber trotzdem verrechnet.

Diese Bedingungen gelten ebenfalls für Kontrollfahrten oder Fahrproben.

Persönliche Schutzausrüstung

Für Ihre Motorrad-Fahrprüfung müssen Sie aus Sicherheitsgründen folgende Schutzausrüstung tragen:

Informationen zum Prüfungsfahrzeug

Sie müssen das Prüfungsfahrzeug für die Prüfung selber organisieren. Damit Sie ein Fahrzeug bei der praktischen Prüfung verwenden können, muss es folgende Bedingungen erfüllen:

Praktische Grundschulung

Wenn Sie die praktische Grundschulung (PGS) innerhalb der ersten vier Monate nach Ausstellen des Lernfahrausweises vollständig machen, verlängert sich die Gültigkeit des Lernfahrausweises um ein Jahr.

Winterpause für Motorräder

  • Im Kanton Bern werden in den Wintermonaten keine praktischen Motorrad-Führerprüfungen abgenommen.
  • Im kommenden Winter dauert die Winterpause vom 20. November 2023 bis zum 8. März 2024. Eine Anmeldung muss bis zum 20. Oktober 2023 erfolgen, damit sie vor der Winterpause berücksichtigt werden kann.
  • Gleichzeitig weisen wir Sie darauf hin, dass eine Verlängerung des Lernfahrausweises nicht erfolgen kann.

Mehr zum Thema

  • Informationen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) zum Führerausweis

  • Anhang 12 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV)

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