Die praktische Fahrprüfung ist der letzte Schritt, bevor Sie bei erfolgreichem Bestehen Ihren Führerausweis erhalten. Informieren Sie sich bei Ihrer Fahrschule, was an der Prüfung im Detail gefordert wird.
Die Fahrprüfung wird bei jeder Witterung gefahren, während den Wintermonaten machen wir keine Fahrprüfungen.
Ihre persönliche Schutzausrüstung und das Prüfungsfahrzeug müssen untenstehende Bestimmungen erfüllen. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, können Sie die Führerprüfung nicht ablegen, sie wird Ihnen aber trotzdem verrechnet.
Diese Bedingungen gelten ebenfalls für Kontrollfahrten oder Fahrproben.
Persönliche Schutzausrüstung
Für Ihre Motorrad-Fahrprüfung müssen Sie aus Sicherheitsgründen folgende Schutzausrüstung tragen:
Informationen zum Prüfungsfahrzeug
Sie müssen das Prüfungsfahrzeug für die Prüfung selber organisieren. Damit Sie ein Fahrzeug bei der praktischen Prüfung verwenden können, muss es folgende Bedingungen erfüllen:
Praktische Grundschulung
Wenn Sie die praktische Grundschulung (PGS) innerhalb der ersten vier Monate nach Ausstellen des Lernfahrausweises vollständig machen, verlängert sich die Gültigkeit des Lernfahrausweises um ein Jahr.
Winterpause für Motorräder
Im Kanton Bern findet von Mitte November bis Mitte März eine Winterpause für Motorradprüfungen statt. Für den Winter 2024/25 bedeutet dies, dass vom 18. November 2024 bis 7. März 2025 keine praktischen Prüfungen abgenommen werden.
Die verfügbaren Prüfungstermine sind für Fahrlehrer*innen online einsehbar. Für die Saison 2025 werden die Termine 2–3 Monate im Voraus aufgeschaltet.
Bitte beachten Sie, dass der Lernfahrausweis nicht verlängert werden kann. Die Winterpause dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit.