Sobald Sie ein Schiff benutzen und einlösen, müssen Sie eine Schiffssteuer bezahlen. Hier erfahren Sie, wie sich die Steuern für Ihr Schiff berechnen.
Die Steuern sind zeitlich in zwei Abschnitte aufgeteilt:
- Abschnitt 1: 1. Januar bis 31. Juli
- Abschnitt 2: 1. August bis 31. Dezember
Wenn Sie Ihr Schiff in der Zeit von Abschnitt 1 einlösen, zahlen Sie eine Jahressteuer.
Wenn Sie Ihr Schiff in der Zeit von Abschnitt 2 einlösen, zahlen Sie die Hälfte der Jahressteuer.
Bei einer Abmeldung Ihres Schiffes bis 31. Juli erhalten Sie eine Gutschrift der halben Jahressteuer. Bei einer Abmeldung ab 1. August entfällt die Gutschrift.
Berechnung der Steuer
Der Steuerbetrag eines Schiffes ist abhängig von der Länge und der Motorisierung.
Länge | Jahressteuer |
---|---|
2.50m - 5.00m | CHF 40.- |
5.01m - 7.00m | CHF 60.- |
7.01m - 9.00m | CHF 90.- |
über 9.00m | CHF 120.- |
zusätzlich pro kW Motorenleistung: | CHF 4.- |