Logo Kanton Bern / Canton de BerneStrassenverkehr & Schifffahrt

Standortänderung

Der Standort Ihres Schiffes ist im Schiffsausweis eingetragen. Dies ist für uns wichtig, damit das Schiff in der Nähe seines Standortes geprüft werden kann. Bitte melden Sie uns den neuen Standort innert 14 Tagen.

Welche Schifffahrtsbehörde zuständig ist, hängt vom Standort Ihres Schiffes ab. Informieren Sie sich bei der zuständigen Schifffahrtsbehörde.

So gehen Sie bei einer Standortänderung Ihres Schiffes vor

Schritt
1

Ist der neue Standort Ihres Schiffes nicht mehr im Kanton Bern, muss ein Kantonswechsel vorgenommen werden.

Liste der Vereinigung der Schifffahrtsämter (vks) mit den Adressen der Schiffahrtsämter

Schritt
2

Ist der neue Standort Ihres Schiffes im Kanton Bern, senden Sie uns den Schiffsausweis im Original mit einer Notiz zur Standortänderung und legen Sie eine Kopie des Mietvertrages zum Schiffsliegeplatz bei.

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Schritt
3

Wir senden Ihnen den neuen Schiffsausweis zu.

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