Logo Kanton Bern / Canton de BerneStrassenverkehr & Schifffahrt

Schiff abmelden

Wenn Sie Ihr Schiff verkaufen oder nicht mehr nutzen wollen, können Sie es ausser Verkehr setzen lassen. Mit der Abmeldung wird Ihr Schiffsausweis annulliert. Ihr Schiff darf danach nicht mehr im Wasser sein.

So melden Sie Ihr Schiff ab

Schritt
1

Senden Sie uns Ihren Schiffsausweis im Original mit einer Notiz zur Annullierung an die folgende Anschrift.

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Schritt
2

Ist Ihr Schiffsausweis im Original nicht mehr vorhanden, bestellen Sie einen Ersatz und lassen Sie diesen gleichzeitig annullieren.

Gesuch um Abgabe eines Schiffsausweisduplikates

Schritt
3

Wir senden Ihnen den annullierten Schiffsausweis zu.

Schritt
4

Wenn Ihr Schiff haftpflichtversichert war (mit Motor oder Segelfläche grösser als 15 m2), informieren wir Ihre Versicherung über die Abmeldung. Dies bedeutet aber nicht automatisch eine Auflösung Ihrer Police. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

Hinweis

Wird das Schiff neu ausserhalb des Kantons Bern eingelöst, sind die bernischen Schiffskontrollschilder zu entfernen.

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