Verhinderung der Weiterverbreitung der invasiven Quaggamuschel:
Die Quaggamuschel ist eine aus dem Schwarzmeerraum stammende Süsswassermuschel, die 2015 das erste Mal in der Schweiz nachgewiesen wurde. Sie besiedelt sowohl Seen als auch Fliessgewässer.
Aktuell bestätigt ist ihr Vorkommen in der Schweiz im Boden-, Genfer-, Neuenburger- und Bielersee. Beispiele aus dem Ausland (USA, EU) zeigen ein grosses Schadenspotential der Quaggamuschel. Hat sie erst einmal ein Gewässer besiedelt, ist sie nicht mehr zu tilgen und es entstehen fortlaufend Kosten zur Schadensbegrenzung.
Um eine Verschleppung aus den bereits besiedelten Seen in noch Quagga freie Gewässer möglichst zu verhindern empfiehlt das Bundesamt für Umwelt (BAFU), rasch Massnahmen gegen die Muschel zu ergreifen. Es ist davon auszugehen, dass Freizeitboote den stärksten Verschleppungsvektor zwischen den Binnengewässern darstellen.
Die Empfehlungen des BAFU sind zu berücksichtigen.
- Quaggamuschel & Reinigungspflicht
- Selbstdeklaration Standortgewässer - Schiffsmelde- und reinigungspflicht
- Meldung Gewässerwechsel - Schiffsmelde- und reinigungspflicht
- Flyer Stop Quagga!
- fact sheet: Freizeitboot-Transporte verbreiten gebietsfremde Arten in Gewässern
- Vollzugshilfe Umweltschutz / Schifffahrt für den Freizeitverkehr - Einlageblatt AWA
- Flyer Vollzugshilfe für den Umweltschutz