Der Lernfahrausweis ist je nach Kategorie unterschiedlich lange gültig und kann nicht verlängert werden. Sie haben aber die Möglichkeit einen weiteren, zweiten Lernfahrausweis zu beantragen. Ein weiterer, dritter Ausweis wird nicht mehr ausgestellt.
Für die Beantragung eines zweiten Lernfahrausweises, stellen Sie uns erneut das Gesuchsformular mit den erforderlichen Beilagen zu.
Lernfahrausweis; Gesuchsformular ausfüllen
Bitte beachten Sie:
- Nothilfekurse müssen wiederholt werden, wenn die Gültigkeit (sechs Jahre) abgelaufen ist und Sie nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorien A, A 35kW, A1, B/B1, C/C1, D oder D1 sind.
- Ein Sehtest muss erbracht werden, wenn er länger als 24 Monate zurückliegt.
- Allfällige ungenügende praktische Prüfungen verfallen nicht und werden angerechnet.
- Bestandene theoretische Prüfungen, praktische Grundschulung (PGS) sowie der Verkehrskundeunterricht (VKU) verfallen nicht, sofern diese nach dem 01.01.2021 absolviert wurden. Wurde ein Führerausweis auf Probe annulliert, so müssen alle Prüfungen/Kurse wiederholt werden.