Bei Adressänderungen, sonstigen Änderungen im Führerausweis sowie nach einem Entzug muss der blaue Führerausweis zwingend in einen Führerausweis im Kreditkartenformat umgetauscht werden (Schiffsführerausweise sind davon nicht betroffen).
Bei Adressänderungen, sonstigen Änderungen im Führerausweis sowie nach einem Entzug muss der blaue Führerausweis zwingend in einen Führerausweis im Kreditkartenformat umgetauscht werden (Schiffsführerausweise sind davon nicht betroffen).