Händlerschilder erhalten grundsätzlich nur solchen Betriebe, die in eine Rubrik gemäss Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) Anhang 4 fallen und alle geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Es werden folgende Arten von Händlerschildern erteilt: Motorwagen, Motorräder, Kleinmotorräder, landwirtschaftliche Motorfahrzeuge, Arbeitsmotorfahrzeuge oder Anhänger.
Um Händlerschilder zu erhalten, müssen Sie als Inhaber oder ein Angestellter des Betriebes zu hundert Prozent im Betrieb beschäftigt sein und die nötigen Fachkenntnisse und Erfahrungen haben. «Hobbymässig» geführte Betriebe (als Zusatz- oder Nebenerwerb, nur am Abend oder an Samstagen geöffnet usw.) haben keinen Anspruch auf Händlerschilder.
Eine reine Zusammenarbeit mit einer anderen Garage genügt nicht, Sie müssen Räumlichkeiten und Betriebseinrichtungen haben, die Sie tagsüber jederzeit selber benutzen können.