Beim berufsmässigen Personentransport wird unter anderem unterschieden zwischen Personentransport in Cars und Kleinbussen, Schülertransport und gewerbsmässigem Personentransport.
Als «berufsmässige Personentransporte» gelten Fahrten die regelmässig durchgeführt werden und mit denen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt werden soll. Dabei gilt als wirtschaftlicher Erfolg, wenn für die Fahrt ein Fahrpreis zu entrichten ist, der die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführerin übersteigt.
Als Fahrzeugkosten gelten:
- Amortisation, Treibstoffverbrauch, Steuer und Versicherung, Unterhalt (beispielsweise nach den Kilometer-Ansätzen der von den Strassenverkehrsverbänden jährlich neu herausgegebenen Listen).
Als Auslagenersatz gelten:
- Spesen wie Verpflegung, Übernachtungs- und Reiseauslagen. Weitergehende Abgeltungen sind als Bestandteil eines wirtschaftlichen Erfolgs zu betrachten.
Den berufsmässigen Personentransporten gleichgestellt sind Personentransporte mit Mietfahrzeugen samt Chauffeur.
Beim Vorliegen des berufsmässigen Personentransportes müssen grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein: