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Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, erhebt die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Sie stellt diese gestützt auf die vom Fahrzeughalter oder von der Fahrzeughalterin deklarierten Daten in Rechnung. Nach erfolgloser Mahnung werden der Fahrzeugausweis und die Nummernschilder durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt im Auftrag der BAZG entzogen.

Mehr zum Thema

  • Informationen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

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