Die eidgenössische Zollverwaltung (EZV) erhebt die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Sie stellt diese gestützt auf die vom Fahrzeughalter oder von der Fahrzeughalterin deklarierten Daten in Rechnung. Nach erfolgloser Mahnung werden der Fahrzeugausweis und die Nummernschilder durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt im Auftrag der EZV entzogen.