Informationen für Grosskunden zum Flottenrabatt.
Grosskunden die während einer Steuerperiode zwischen 50'000 und 100'000 Franken an kantonalen Motorfahrzeugsteuern entrichten, erhalten einen Rabatt von zehn Prozent. Übersteigt die jährlich entrichtete kantonale Strassenverkehrssteuer 100'000 Franken wird für den darüber hinausgehenden Betrag ein Rabatt von 20 Prozent gewährt.
Unselbständige Zweigniederlassungen, Filialen oder einzelne Abteilungen der Firma, die bei uns mit unterschiedlichen Referenznummern registriert sind, können bei der Berechnung des Flottenrabattes mitberücksichtigt werden.
Das Zusammenziehen einzelner selbständiger juristischer Personen oder einer Holding und ihrer Töchter ist nicht möglich.
Hinweis
Der Rabatt wird aufgrund der effektiv bezahlten kantonalen Motorfahrzeugsteuern berechnet. Die Abrechnung umfasst die Zahlungseingänge eines Kalenderjahres unter Berücksichtigung von Stornobuchungen, Gutschriften und Debitorenverlusten (Nettosteuerertrag).
Auszahlung
Der Rabatt wird an eine einzige Zahlungsadresse ausbezahlt. Es erfolgt keine automatisierte Verrechnung mit bestehenden Forderungen.