Fahrzeug beim TCS prüfen
Wenn Sie Mitglied des Touring Club Schweiz (TCS) sind, können Sie Ihr Fahrzeug auch beim TCS prüfen lassen. Die Prüfungsintervalle müssen auch bei einer Fahrzeugprüfung beim TCS eingehalten werden.
Mit der Anmeldung bei einer TCS Prüfstelle im Kanton Bern wird der Termin beim Verkehrsprüfzentrum automatisch gelöscht.
Die Abmeldung muss mindestens fünf Arbeitstage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Arbeitstage sind vom Montag bis Freitag. Sie dürfen den Termin höchstens um 60 Tage verschieben, die Frist beginnt ab dem ersten Prüfungstermin und muss immer eingehalten werden.
Fahrzeuge, die schon beanstandet wurden, können nicht beim TCS geprüft werden.
Fahrzeuge die unentschuldigt einer Prüfung ferngeblieben sind, Fahrzeugprüfungen aufgrund eines Polizeirapports oder einer Entzugsverfügung des Fahrzeugausweises können auch nicht beim TCS geprüft werden.
Der TCS darf auch keine Änderungen am Fahrzeug wie zum Beispiel Anhängerkupplungen, Felgen, Anbauteile oder Veteraneneintrag bewilligen.
Fahrzeug in einem anderen Kanton prüfen
Wenn Sie von uns eine Einladung zur Fahrzeugprüfung bekommen haben, aber das Fahrzeug in einem anderen Kanton prüfen lassen wollen, müssen Sie uns das melden. Sie bekommen dann eine Bewilligung von uns. Ohne diese Bewilligung wird kein Prüfbericht aus einem anderen Kanton angenommen.
Die Bewilligung beantragen Sie über unseren E-Service. Die Bewilligung wird Ihnen anschliessend per Post zugestellt.
Der Kanton, der die Prüfung macht, sendet Ihnen die Prüfungsdaten elektronisch zu. Wenn wir diese Daten nicht rechtzeitig erhalten, müssen wir den Fahrzeugausweis oder die Kontrollschilder kostenpflichtig entziehen.
Wenn Sie den Prüfbericht von einem anderen Kanton einreichen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00.
Gebühren
Leistung | Gebühr |
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Bearbeitungsgebühr für das Verarbeiten des Prüfberichts von einem anderen Kanton | CHF 30.- |