Sie können Ihr Fahrzeug auch in einem anderen Kanton oder durch die Expertinnen und Experten des TCS (Bern) prüfen lassen.
So müssen Sie vorgehen
Schritt1
Falls Sie von uns bereits eine Einladung zur Fahrzeugprüfung erhalten haben, Ihr Fahrzeug aber in einem anderen Kanton prüfen lassen, müssen Sie uns dies melden. Sie erhalten dann von uns eine Bewilligung.
Schritt2
Erst nach Erhalt unserer Bewilligung können Sie Ihr Fahrzeug in einem anderen Kanton prüfen lassen. Ohne diese Bewilligung wird kein Prüfbericht aus einem andern Kanton angenommen.
So kommen Sie zu einer Bewilligung: Schreiben Sie uns ein E-Mail oder rufen Sie uns an: +41 31 635 80 80
Schritt3
Nach dem Prüftermin müssen Sie uns den Prüfbericht zusammen mit Ihrem Fahrzeugausweis zusenden, damit wir das neue Prüfdatum eintragen können. Falls das Datum direkt vom prüfenden Strassenverkehrsamt in Ihren Fahrzeugausweis eingetragen worden ist, brauchen wir nur den Prüfbericht.
Schritt4
Wenn Sie von uns bereits eine Einladung zur Fahrzeugprüfung erhalten haben, berechnen wir für das Verarbeiten des Prüfberichts von einem anderen Kanton eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.-
Fahrzeug beim TCS prüfen
Wenn Sie Mitglied des TCS sind, können Sie Ihr Fahrzeug durch die Expertinnen und Experten des Touring Clubs prüfen lassen. Mit der Anmeldung beim TCS (bei einer Prüfstelle im Kanton Bern) wird der Termin beim Verkehrsprüfzentrum automatisch gelöscht.
Die Prüfungsintervalle, die Abmeldefrist von fünf Arbeitstagen (Montag – Freitag) und die maximale Verschiebungsfrist von 60 Tagen - ab dem ersten Prüfungstermin - müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Bereits beanstandete Fahrzeuge, Fahrzeuge welche unentschuldigt einer Prüfung ferngeblieben sind, Fahrzeugprüfungen aufgrund eines Polizeirapports oder einer Fahrzeugausweis-Entzugsverfügung können nicht beim TCS geprüft werden.
Auch das Bewilligen von Änderungen am Fahrzeug (Anhängerkupplung, Felgen, Anbauteile, Veteraneneintrag) kann nicht beim TCS vorgenommen werden.
Gebühren
Leistung | Gebühr |
---|---|
Bearbeitungsgebühr für das Verarbeiten des Prüfberichts von einem anderen Kanton | CHF 30.- |