Logo Kanton Bern / Canton de BerneStrassenverkehr & Schifffahrt

Vorläufige Verkehrsberechtigung erhalten

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf dem Postweg anmelden, dauert es einige Arbeitstage, bis Ihr neuer Fahrzeugausweis bei Ihnen eintrifft. Falls Sie bereits Berner Nummernschilder haben, können Sie das Fahrzeug in der Zwischenzeit mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung auf Schweizer Strassen fahren.

So erhalten Sie eine eine vorläufige Verkehrsberechtigung

Schritt
1

Zusätzlich zu den für die Anmeldung nötigen Unterlagen, füllen Sie bitte das Formular «Vorläufige Verkehrsberechtigung» aus.

Formular Vorläufige Verkehrsberechtigung

Kopieren Sie das ausgefüllte Formular.

Schritt
2

Das Original des ausgefüllten Formulars «Vorläufige Verkehrsberechtigung» müssen Sie im Fahrzeug bei sich tragen, bis Sie Ihren Fahrzeugausweis von uns erhalten haben.

Schritt
3

Die Kopie des ausgefüllten Formulars «Vorläufige Verkehrsberechtigung» senden Sie bitte noch vor Ort zusammen mit den übrigen Anmeldeunterlagen an:

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Verkehrszulassung
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern


Hinweis: Massgeblich für die An- und Abmeldung des Fahrzeugs ist das Datum des Poststempels.

Schritt
4

Sobald wir Ihre Unterlagen verarbeitet haben, senden wir Ihnen den neuen Fahrzeugausweis per Post zu.

Ausnahmen

Die vorläufige Verkehrsberechtigung ist nicht möglich/gültig bei:

  • Fahrzeugen, die vor mehr als 10 Jahren zum ersten Mal angemeldet und vor mehr als zwei Jahren zuletzt geprüft wurden;
  • Fahrzeugen, die aus dem Ausland eingeführt werden und deren technische Prüfung noch nicht abgeschlossen ist;
  • Fahrzeugen, die technische Mängel aufweisen (z.B. aus Unfallschäden).


Beachten Sie bitte auch die Einschränkungen auf der Rückseite des Formulars

Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt nur für Fahrten in der Schweiz und nur für Fahrzeuge, die dieselben Kontrollschilder tragen dürfen.

  • Unterlagen für die Anmeldung

Seite teilen