Während der Zeit, in der Sie Ihr eigenes Fahrzeug in der Autogarage lassen müssen, können Sie mit einer Bewilligung Ihre Nummernschilder an einem Ersatzfahrzeug derselben Kategorie verwenden.
Ihre Kontaktperson bei der Garage, kann über das BE-Login Portal eine Bewilligung für maximal 72 Stunden bestellen.
Reicht diese Frist nicht aus, können Sie oder Ihr/e Garagist/in eine Bewilligung für 30 Tage beantragen.
So erhalten Sie eine Bewilligung für 30 Tage
Bitte beachten Sie:
- Das Ersatzfahrzeug muss gültig geprüft sein. So können bspw. Personenwagen, die vor mehr als 10 Jahren zum ersten Mal angemeldet und vor mehr als zwei Jahren zuletzt geprüft wurden, nicht als Ersatzfahrzeuge eingelöst werden.
- Es können keine Neufahrzeuge (13.20A geprüft oder ungeprüft) als Ersatzfahrzeug eingelöst werden.
- Wir stellen Bewilligungen für Ersatzfahrzeuge nur innerhalb der jeweils selben Kategorie und mit demselben Verwendungszweck aus: Personenwagen für Personenwagen, Motorrad für Motorrad, Lastwagen für Lastwagen.
- Veteranenfahrzeuge (Oldtimer) werden nicht als Ersatzfahrzeuge zugelassen.
- Fahrzeuge, die der LSVA unterstehen, werden nicht für eine 72-Stunden-Frist als Ersatzfahrzeug zugelassen.
Generelle Ersatzfahrzeugbewilligung
Wenn ein Unternehmen mindestens fünf einzeln angemeldete Fahrzeuge der gleichen Kategorie besitzt, können wir für diese eine generelle Ersatzfahrzeugbewilligung ausstellen. Diese Bewilligung ist ein Jahr gültig und kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Gebühren
Dienstleistung | online | per Post | am Schalter |
---|---|---|---|
Ersatzfahrzeugbewilligung für 72 Stunden ausstellen |
CHF 20.- | --- | --- |
Ersatzfahrzeugausweis ausstellen |
CHF 45.- | CHF 55.- | |
Ersatzfahrzeugausweis ändern |
CHF 20.- | CHF 25.- | |
Generelle Ersatzfahrzeugbewilligung ausstellen |
CHF 100.- | CHF 100.- |