Wenn die Halterin oder der Halter eines Fahrzeugs verstorben ist, müssen die Angehörigen das Fahrzeug bei uns abmelden. Die Nummernschilder und das Fahrzeug können auf eine neue Halterin oder neuen Halter übertragen werden.
Seite teilen
Wenn die Halterin oder der Halter eines Fahrzeugs verstorben ist, müssen die Angehörigen das Fahrzeug bei uns abmelden. Die Nummernschilder und das Fahrzeug können auf eine neue Halterin oder neuen Halter übertragen werden.